Tracking pixel News zu Straßenrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Straßenrecht

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Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz: Pflicht zur Errichtung von Ladesäulen auf Parkplätzen ab 01.01.2025

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz macht genaue Vorgaben zur Installation von Ladestellen für E-Autos auf Parkplätzen. Ab 01.01.2025 können hiervon sämtliche Nichtwohngebäude betroffen sein. Auf die Eigentümer kommen damit erhebliche Kosten zu. Doch eine detailliertere Beschäftigung mit dem Gesetz lohnt sich. So können etwa kleinere Unternehmen von der Pflicht ausgenommen sein.

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Neuerscheinung: Maslaton (Hrsg.) Windenergieanlagen – Rechtshandbuch

Im C.H. Beck Verlag erscheint in diesen Tagen (Auslieferung voraussichtlich ab 09.04.2015) die erste Auflage des Rechtshandbuchs „Windenergieanlagen“, herausgegeben von Prof. Dr. Martin Maslaton und bearbeitete von Antje Böhlmann-Balan, Florian Brahms, Christian Falke, Christian Frohberg, Ulrich Hauk, Matthias Held, Andreas Keil, Antje Klauß, Dr. Dana Kupke, Prof. Dr. Martin Maslaton, Ulf Matthes, Prof. Dr. Martin Müller, Sigrun Portela, Peter Rauschenbach, Dr. Christoph Richter, Marion Ruppel, Dr. Peter Sittig, Susann Staake und Ralf Thomas. Der Autorenkreis besteht aus ausgewiesenen Wissenschaftlern aus dem Energie- und Verwaltungsrecht u.a. Rechtsanwälten, einem Richter sowie Mitarbeitern aus Ministerien, Direktvermarktern und Netzbetreibern.

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Änderung des Sächsischen Straßengesetzes

„Regionale Planungsverbände lehnen Entwurf ab“ Derzeit liegt ein Entwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes vor: Demnach sollen nach dem derzeit vorliegenden Entwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes Windenergieanlagen grundsätzlich einen Abstand von 150 m zum Fahrbahnrand einhalten, Anlagen mit einer größeren Gesamthöhe als 150 m mindestens einen Abstand entsprechend ihrer Gesamthöhe und Anlagen ohne Vorrichtung zum Schutz vor Eisabwurf sogar mindestens einen Abstand von 400 m (siehe unser Newsletter vom 28.06.2013).

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Freistaat im Kreuzzug gegen die Windenergie

„Änderung im Sächsischen Straßengesetz“ Nachdem Bayern bereits mit Plänen zur Erhöhung der Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung vorpreschte (siehe unser Newsletter vom 28.06.2013, abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/2013), verschärft nun auch der Freistaat Sachsen abermals seine Gangart im Kreuzzug gegen die Windenergie. Unter dem Vorwand einer Verringerung von Gefahren im Zusammenhang mit Windenergieanlagen an Staats- und Kreisstraßen, sollen nach dem derzeit vorliegenden Entwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes Windenergieanlagen grundsätzlich einen Abstand von 150 m zum Fahrbahnrand einhalten. Soweit die Anlagen eine größere Gesamthöhe als 150 m aufweisen, muss der Abstand mindestens der Gesamthöhe entsprechen.