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News zu Verwaltungsrecht

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„Prioritätsprinzip“: nun ist es amtlich; „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich gestern am 25.06.2020 in den Rechtsachen 4 C 3/19 und 4 C 4/19 mit dem Prioritätsprinzip bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im Verhältnis zwischen BImSch-Vorbescheid und BImSch(voll)genehmigung befasst. Der 4. Senat entschied, dass dem immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zumindest hinsichtlich der Frage von Turbulenzabständen eine Rangsicherungsqualität zukommt. Deshalb wies der Senat in der Sache 4 C 3/19 die Revision gegen das Urteil des OVG Münster vom 18.09.2018 (8 A 1886/16) zurück und ebenso die Revision in der Sache 4 C 4/19 gegen das Urteil des OVG Münster vom 18.09.2018 (8 A 1884/16) ab.

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Artenschutz steht der Errichtung von WEA in Wilzenberg-Hußweiler nicht entgegen

Der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft ist es gelungen, vor dem Verwaltungsgericht Koblenz fachlich plausibel darzulegen, dass dem geplanten Windenergievorhaben in der Ortsgemeinde Wilzenberg-Hußweiler keinerlei artenschutzrechtliche Bedenken im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG entgegengehalten werden können. Insofern hat der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 16.08.2019 (1 B 10539/19.OVG) eine Gasse aufgezeigt und pauschalen Einwendungen gegen Vorgaben des Artenschutzes eine Absage erteilt. Neben der Aussage, dass potenzielle Beeinträchtigungen der Avifauna im Einzelfall hinreichend konkret festgestellt worden sein müssen, stellt das Oberverwaltungsgericht Koblenz klar, dass sich Unterschreitungen von Mindestabständen und die Verwirklichung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos nicht grundsätzlich bedingen. Abstandsempfehlungen erweisen sich je nach Gestaltung der landschaftlichen Gegebenheiten als anpassungsfähig und stellen keine starren Tabuzonen dar.

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Gesamtfortschreibung Regionalplan Westsachsen 2008 - Neue Auslegungsrunde beschlossen

Mit der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Westsachsen 2008 soll eine Anpassung an die Ziele und Grundsätze des am 31. August 2013 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplans Sachsen 2013 erreicht werden. Der Aufstellungsbeschluss zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Westsachsen 2008 wurde bereits am 19. Dezember 2013 gefasst. I. Daten und Unterlagen des Beteiligungsverfahrens Mit dem Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen vom 07. Mai 2020 wurde der überarbeitete Planentwurf zur erneuten Offenlegung gemäß § 9 Abs. 3 ROG freigegeben. Die als Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 ROG bereits durchgeführte Abwägung führte zu festlegungsrelevanten Planänderungen. Der Planungsverband Leipzig-Westsachsen kann eine erstmalige oder stärkere Berührung von Belangen durch die vorgenommenen Änderungen nicht ausschließen, daher ist eine erneute Offenlegung der geänderten Planunterlagen erforderlich.

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Entscheidung über Regionalplan Uckermark-Barnim

Nach dem Erörterungstermin vom 18.06.2020 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg steht praktisch fest, dass der Regionalplan unwirksam ist. Vor dem OVG Berlin-Brandenburg fand heute ein Rechtsgespräch zwischen dem erkennenden Senat und den Prozessbevollmächtigten der Kläger gegen den Regionalplan Uckermark-Barnim statt. Das Gericht überprüft aktuell aufgrund von drei Klagen die Rechtmäßigkeit des sachlichen Teilregionalplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ 2016, welcher im Oktober 2016 in Kraft getreten war. Und wieder einmal sieht es so aus, dass sich das Gericht gegen die Rechtmäßigkeit eines Regionalplans aussprechen muss, der doch eigentlich die seit 1997 privilegierte Windenergie im Außenbereich steuern sollte.

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Corona-Fristverlängerung und aus für Bürgerenergiegesellschaften – Bundesregierung plant kleine EEG-Novelle

Nachdem Ende März bereits die Bundesnetzagentur versucht hatte, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Branche abzufedern (wir berichteten) hat nun auch der Bundestag reagiert. Dieser beschloss insbesondere die Fristverlängerungen bei der Projektrealisierung. Der Änderungsantrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf, der die Abschaffung des PV-Deckels forderte, wurde nicht angenommen. Abgeschafft wurde hingegen, nach zwei Jahren Moratorium, endgültig die Immissionsschutz-Privilegierung der Bürgerenergiegesellschaften. Verlängerung von Realisierungs- und Meldefristen Erleichterung erhält die Branche insbesondere im Bereich laufender Fristen. Die Rufe nach einem Aufschub bei der Projektrealisierung waren Branchenseitig zuletzt immer lauter geworden, sorgt doch auch hier die Corona-Pandemie für zahlreiche Hindernisse. Die Erteilung behördlicher Genehmigungen verzögert sich (noch mehr als ohnehin schon), Lieferketten sind gestört und Mitarbeiter in Quarantäne. Auf diese Umstände hat der Gesetzgeber nun reagiert.

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Europarechtskonformität der artenschutzrechtlichen Ausnahme vom Tötungsverbot zugunsten von Windenergieanlagen

I. Keine Anwendbarkeit des Ausnahmetatbestands des § 45 VII 1 Nr. 5 BNatSchG Das Urteil des VG Gießen schafft es, Bewegung in eine stetige, wenn auch nicht kritiklose verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu bringen. Es entfaltet zusätzlich erhebliche praktische Relevanz, weil die Errichtung von Windenergieanlagen de facto fundamental von der Möglichkeit einer energetisch begründeten Ausnahme von Vorschriften zum Artenschutz abhängt. Auch die länderspezifischen Leitfäden zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Voraussetzungen sehen vermehrt die Zulassung von Ausnahmegenehmigungen zwecks Aufb...

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Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Agrar-Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe

Auf Grund der COVID-19-Pandemie kommt es zu Erleichterungen bei der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft (GAP). So wurde die Frist für Zahlungsanträge im Rahmen der GAP um einen Monat verlängert, vom 15. Mai bis zum 15. Juni 2020. Dadurch erhalten die Landwirte mehr Zeit, um ihre Anträge auf Direktzahlungen und Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums auszufüllen. Auch soll es zu weniger Vor-Ort-Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben kommen. Unter den aktuellen Umständen muss gewährleistet werden, dass der physische Kontakt zwischen den Landwirten und Inspektoren auf ein Minimum begrenzt wird. Der Verzicht auf Kontrollen wird auch den Verwaltungsaufwand verringern und unnötige Verzögerungen vermeiden.

Bild zu Windenergie in Sachsen – Riesige Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Windenergie in Sachsen – Riesige Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit

In den nächsten beiden Jahren werden in Sachsen wahrscheinlich mehr Windenergieanlagen abgebaut, als neue hinzukommen. Darauf verweist die Branche unter Berücksichtigung der aktuellen Ausschreibungsergebnisse, der schleppenden Fortschreibung der Regionalpläne und der Genehmigungslage. „Die Situation der Windenergie in Sachsen ist dramatisch“, erklärt Prof. Martin Maslaton, Vorsitzender des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) in Sachsen. Will die Landesregierung ihre Klimaziele erreichen, muss sie reagieren.

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Konfliktfeld Windenergie und Luftverkehr: VG Koblenz zum Anspruch eines Windenergie Projektierer auf Änderung einer Platzrundenführung

I. Die Entscheidung Mit Gerichtsbescheid vom 30.4.2020 entschied die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz über die Klage eines Windenergieprojektierers auf Anpassung der Platzrundenführung am Sonderlandeplatz Hoppstädten-Weiersbach. Hintergrund war ein Genehmigungsantrag zur Genehmigung von drei Windenergieanlagen im Saarland, an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Die Klägerin beantragte die Anpassung der Platzrunde des Sonderlandeplatzes Hoppstädten-Weiersbach, da diese nach Ansicht der Genehmigungsbehörde dem Vorhaben entgegenstand. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte die Klage des Vorhabenträgers auf Erteilung der Genehmigung als unzulässig ab, da es der Klägerin an der notwendigen Klagebefugnis fehle. Sie könne keine Anpassung der Platzrunde verlangen, da die Platzrunde ausschließlich der Sicherheit des Luftverkehrs diene und die Klägerin nicht in ihren subjektiven Rechten verletze.

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BGH entscheidet zugunsten der Anlagenbetreiber: Entschädigungsansprüche nach § 15 EEG auch bei Einspeisemanagement infolge von Netzausbau

Der BGH hat dem Gezerre um die Anwendbarkeit von Entschädigungsansprüchen nach dem EEG für Fälle des Netzausbau nun ein Ende bereitet. Die in ihrer Anwendung immer wieder umstrittene Härtefallregelung nach § 15 EEG greift nach Auffassung der Bundesrichter gerade auch dann, wenn Netzausbaumaßnahmen zu einer verringerten Aufnahmekapazität führen und Anlagenbetreiber infolgedessen ihre Anlagen abregeln müssen (BGH, Urteil vom 11. Februar 2020 -XIII ZR 27/19). Hintergrund der Auseinandersetzung Dem Urteil ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. Geklagt hatte ein Anlagenbetreiber aus Brandenburg, dessen sechs Windenergieanlagen im Zeitraum zwischen 2014 und 2016 mehrfach vom Netz getrennt werden mussten. Grund war unter anderem, dass der örtliche Verteilnetzbetreiber in diesem Zeitraum Reparatur-, Instandhaltungs- und Ausbaumaßnahmen am Netz durchgeführt hatte. Diese Arbeiten resultierten zeitweise in deutlich verringerten Aufnahmekapazitäten. Um das Netz nicht zu überlasten mussten in der Folge die angeschlossenen Anlagen gedrosselt werden. Die entgangenen Einnahmen forderte der betroffene Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber zurück. Zu Recht, so nun das Karlsruher Urteil.