Artenschutz und Windenergie - projektkonkret | OVG Koblenz fängt die Rechtsprechung der 4. Kammer des VG Koblenz erneut ein
Erneut musste das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz korrigierend in die Rechtsprechung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz bei der Beurteilung des Konfliktfeldes Windenergie und Artenschutzrecht eingreifen. Es hat entschieden, dass eine Windenergieanlage das Kollisions- und Tötungsrisiko für ziehende Kraniche nicht in signifikanter Weise erhöht, so dass eine Abschaltauflage zum Schutz des Kranichzugs nicht erforderlich ist. - OVG Koblenz, Urteil vom 31. Oktober 2019 (Az. 1 A 11643/1) – Diese Entscheidung stellt ein weiteres Kapitel einer Geschichte dar, in der das Oberverwaltungsgericht die Entwicklung der Einbeziehung immer unrealistischerer Vorgaben für die Windenergie in Bezug auf Artenschutz durch Behörden und Verwaltungsgerichte einschränkt.