
Helau! 11.11.2020 – BNetzA verlängert Umsetzungsfrist für die BNK
In ihrem Beschluss vom 05.11.2020 hat die Bundesnetzagentur (Az. BK6-20-207) die Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Ausstattung von Windenergieanlagen an Land und auf See mit der Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen im Sinne des § 9 Abs. 8 des EEG 2017 entschieden. Die Umsetzungsfrist für Windenergieanlagen an Land wird bis zum Ablauf des 31.12.2022 und für die Windenergieanlagen auf See bis zum Ablauf des 31.12.2023 verlängert. Die Bundesnetzagentur kommt so der Forderung mehrerer Verbands- und Branchenschreiben nach, die eine erneute Verlängerung der Umsetzungsfrist gefordert hatten.