Bundesregierung muss behördliche Corona-Maßnahmen gesetzlich unterfüttern
Die BNetzA reagiert schnell auf Verzögerungen für die Projektrealisierung durch Corona. Der Gesetzgeber sollte jetzt Unsicherheiten aus dem Markt nehmen. Die Bundesnetzagentur hat am 23.03.2020 erste Maßnahmen ergriffen, um Härten infolge pandemiebedingter Projektverzögerungen für bestehende und künftige Auktionsgewinner zu mindern. Die Behörde gab bekannt, dass die Entscheidung über neue Zuschläge zunächst nicht im Internet bekanntgegeben wird. Das ist schlau gemacht: Denn damit laufen Fristen wie Pönalen, Realisierungsfristen und Zahlungen der Zweitsicherheit nicht an. Erst nach einer Beruhi...