Die neue Düngeverordnung – Eine ausreichende Antwort auf die Nitratklage der EU?
Auf den bestehenden rechtlichen Konflikt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der europäischen Kommission, über die zulässigen Nitratwerte auf landwirtschaftlichen Flächen, hat die Bundesregierung nun mit der Novellierung der Düngeverordnung (DüV) reagiert. - EuGH, Urteil vom 21. Juni 2018 – Rs. C-543/16; hierzu bereits: https://www.maslaton.de/news/Weitere-Verschaerfung-der-Duengeverordnung-steht-bevor--Angst-vor-einem-zweiten-Vertragsverletzungsverfahren-bewahrheitet-sich--n712 - Die neue, umstrittene DüV trat am 01. Mai 2020 in Kraft (BGBl. I Nr. 20 vom 30.04.2020 S. 846) und soll die EG-Nitratrichtlinie angemessen umsetzen. Der Bundesrat hatte dieser überwiegend auf Druck der Bundesregierung zugestimmt, um ein Zweitverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland beim EuGH zu verhindern, stellte jedoch in seiner offiziellen Erklärung fest, dass die DüV „eine Vielzahl fachlicher Unzulänglichkeiten“ beinhaltet.