Tracking pixel News zu Energierecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Energierecht

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OLG Düsseldorf kippt Mischpreisverfahren

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat der Klage der Next Kraftwerke GmbH entsprochen und das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt für rechtswidrig erklärt. Nun werden die Zeiger wieder auf null gedreht und es lebt das ursprüngliche Ausschreibungsverfahren auf Basis von Leistungspreisen wieder auf. Zunächst habe die Bundesnetzagentur richtigerweise erkannt, dass der bisherige Zuschlagsmechanismus Missbrauchsmöglichkeiten eröffne und dementsprechend Änderungsbedarf besteht. Die Einführung eines Mischpreisverfahrens sollte u.a. verhindern, dass es zu einer wiederholten Ausnutzung dieser Missbrauchsmöglichkeiten durch die Marktteilnehmer kommt. Allerdings zeigt sich in der Praxis ein anderes Bild: Das Mischpreisverfahren auf dem Regelenergiemarkt stellt die Versorgungssicherheit auf dem Strommarkt vor Probleme.

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Luftreinhaltebonus bei Biogasanlagen: Bundestag schafft Rechtssicherheit

Im Bundestag wurde am 26.06.2019 eine Gesetzesänderung zum Luftreinhaltebonus auf den Weg gebracht, die für mehr Rechtssicherheit in der Bioenergiebranche sorgt. Namentlich ging es um die Voraussetzung für den Erhalt des  Luftreinhalte- bzw. Formaldehydbonus.  Mit dem EEG 2009 wurde der „Formaldehydbonus“ für Strom aus Biogas eingeführt (§ 100 Abs. 2 Ziffer 10c, S.4 EEG 2017). Dieser setzt voraus, dass die Strom erzeugende Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig ist. Mehrere hundert Anlagen, die mit der Inbetriebnahme lediglich nach dem Baurecht genehmigungspflichtig waren, sind später nach dem BImSchG genehmigungspflichtig geworden. Aufgrund dieser neuen Genehmigungsbedürftigkeit haben dann viele Anlagen den Formaldehydbonus erhalten, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme keinen Anspruch auf den Bonus gehabt haben.

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BGH: Eigenkapitalverzinsung nicht zu niedrig

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat Rechtsmittel der Betreiberin eines Gas- und eines Elektrizitätsnetzes gegen die Festlegung des Zinssatzes für Eigenkapital in der dritten Regulierungsperiode zurückgewiesen. Es besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Plausibilitätsprüfung  bei der Bestimmung des Zinssatzes. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - EnVR 41/18 und EnVR 52/18 Hintergrund: In den § 20 EnWG und der Strom- bzw. Gasnetzentgeltverordnung (StromNEV, GasNEV), wird unter anderem geregelt, dass Lieferanten von Gas und Elektrizität an die Betreiber der von ihnen genutzten Netze ein Entgelt bezahlen müssen. Zu beachten gilt, dass der Gesamtbetrag dieser Entgelte eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten darf. Eine solche Erlösobergrenze wird für den Zeitraum einer sog. Regulierungsperiode von der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der für den Netzbetreiber zuständigen Landesregulierungsbehörde festgelegt. Streitgegenständlich war die Methode zur Berechnung der Obergrenze, denn in diese soll unter anderem auch eine angemessene Verzinsung des vom Netzbetreiber eingesetzten Eigenkapitals mit einfließen.

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Datenschutz: 2 Millionen Euro Bußgeld für Unternehmen aus dem Energiesektor

Die Bußgelder der Datenschutzbehörden erreichen nun auch die Energiebranche. Vor kurzem verhängte die italienische Datenschutzbehörde ein Bußgeld in Höhe von über 2 Millionen Euro gegen ein Unternehmen der Branche. Grund waren Verstöße gegen die Informationspflichten aus der DSGVO. Telemarketing ohne Einwilligung Was war passiert? Das betroffene Unternehmen hatte im Wege der Auftragsverarbeitung ein albanisches Callcenter eingeschaltet. Dieses war zur Durchführung von Telemarketingdiensten beauftragt worden. Dabei war die Anweisung durch das Unternehmen – hier Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne – so ausgestaltet, dass der Dienstleister potenzielle Kunden unter Verwendung eigens gesammelter Telefonnummern kontaktieren und im Falle eines erfolgreichen Erstkontakts (Vertragsanbahnung) den weiteren Kontakt zum Unternehmen herstellen sollte.

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Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung – eine Übersicht der aktuellen Lage

Um für Flugzeuge erkennbar zu sein, blinken in der Nacht Windenergieanlagen rot. Damit blinken jedoch die Anlagen den größten Teil (95-100 Prozent) des Jahres unnötig, da sich die meiste Zeit im Umfeld des Windparks keine Luftfahrzeuge bewegen. Auch in der Bevölkerung werden die permanenten Warnsignale bei Nacht häufig als störend empfunden. Rechtlicher Hintergrund: Mit in Krafttreten des Energiesammelgesetzes vom 21.12.2018 und mit der darin verankerten Einführung einer Verpflichtung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK), soll diesem Problem nun entgegengetreten werden.

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VG Sigmaringen: Denkmalschutz steht der Windenergie nicht entgegen

Das VG Sigmaringen hat sich in seiner Entscheidung vom 14.02.2019 (9 K 4136/17) zum Denkmalschutz mit der Frage beschäftigt, wann eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Denkmals als erheblich einzustufen ist. Bei der Zulässigkeit von Windenergievorhaben kommt es stets darauf an, ob durch das Vorhaben eine solche erhebliche Beeinträchtigung gegeben ist. Ist dies nicht der Fall, scheidet das Entgegenstehen des Belangs des Denkmalschutzes gegenüber dem Windenergievorhaben aus.

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Emissionshandel: Antragsfrist zur Befreiung von Abgabepflicht für Kleinemittenten läuft am 29.6.2019 ab

Kleinemittenten mit jährlichen Gesamtemissionen von weniger als 15.000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent (CO2-Äq) kommt gemäß § 16 Abs. 1 Emissionshandelsverordnung (EHV) 2030 für den Zuteilungszeitraum 2021 bis 2025 eine Befreiungsmöglichkeit von der Abgabeplicht des § 7 Abs. 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) zu Gute. Eine materielle Ausschlussfrist für die erforderlichen Anträge läuft bis zum 29. Juni 2019, 24:00 Uhr. Die Anträge sind nur über die Virtuelle Poststelle (VPS) bei der DEHSt zu stellen.

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Eilmeldung: Regionalplan Lausitz-Spreewald unwirksam

Das OVG Berlin-Brandenburg hat in der heutigen mündlichen Verhandlung eines Normenkontrollverfahrens gegen den Regionalplan Lausitz-Spreewald mitgeteilt, dass der Plan formell und materiell rechtswidrig und damit unwirksam ist. Nun ist nach dem Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ ein weiterer Regionalplan in Brandenburg für unwirksam erklärt worden. Für die gesamte Windbranche in Brandenburg ist dabei von besonderer Bedeutung, dass der Plan nicht nur wegen formeller Mängel, die gegebenenfalls heilbar wären, sondern gerade auch das materielle Planungskonzept rechtswidrig ist.

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Moratorium in Brandenburg als Bremse für Windenergieausbau

Am 10.04.2019 hatte der brandenburgische Landtag ein Änderungsgesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) beschlossen, mit dem zum Einen die Mitwirkungsrechte kleiner Kommunen in den Regionalversammlungen gestärkt werden, indem künftig alle amtsfreien Gemeinden und Gemeindeverbände mit min. 5000 Einwohnern in der Regionalversammlung ihre Stimmrechte ausüben können. Gesetzgeberische Intention ist dabei die Akzeptanzsteigerung der Planungsergebnisse bei den Bürgerinnen und Bürgern. Zum Anderen und mit weitreichenden Auswirkungen für die Windenergiebranche, soll zur Sicherung erforderlich werdender Neuaufstellungen unwirksam gewordener Regionalpläne, ein landesplanerische Untersagungsinstrument (§ 2c Abs. 1 RegBkPlG) statuiert werden, mittels dessen die Behörden nicht nur im Einzelfall, sondern generell die Unzulässigkeit raumbedeutsamer Windenergieanlagen für einen Zeitraum von zwei Jahren aussprechen können (sog. Windkraft-Moratorium).

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Strukturwandel in der Energiewirtschaft fordert Positionierung der IHK zu Leipzig

Energieausschuss legt Grundsatzpapier vor Der Strukturwandel in der Energiewirtschaft hat in den letzten Jahren Wertschöpfung und Beschäftigung im Kammerbezirk deutlich verändert. Die Ziele der Bundesregierung sowie die Ergebnisse der Kohlekommission werden diese Veränderungen weiter beschleunigen. Daraus ergeben sich Risiken aber auch Chancen für die Unternehmen. Stichpunkte: Erdgas, Braunkohle, Wasserstoff, erneuerbare Energien, E-Autos, Speichertechnologien sowie dezentrale Strom- und Wärmeerzeugung. Vor diesem Hintergrund hat der Energieausschuss der IHK Standpunkte erarbeitet, damit die Kammer diesen unumkehrbaren Transformationsprozess strukturell zum Vorteil ihrer Mitgliedsunternehmen mit gestalten und als kompetenter Ansprechpartner für Politik und Verwaltung beratend zur Seite stehen kann.