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Diesel-Fahrverbote
Mit einem Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am heutigen Dienstag (Urteil vom 27.02.2018, Aktenzeichen 7 C 30.17 und 7 C 26.16) die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zur Fortschreibung von Luftreinhalteplänen überwiegend zurückgewiesen. Das bedeutet: Fahrverbote für Dieselautos sind möglich. Kommunen haben die Freiheit, über Fahrverbote zu entscheiden.