Windenergie – Gesetzgeber weitet Repowering-Vorschriften aus
Das in § 16b BImSchG geregelte erleichterte Änderungsgenehmigungsverfahren im Rahmen des Repowerings von Windenergieanlagen greift nun schon vor Errichtung der „Altanlage“.
Das in § 16b BImSchG geregelte erleichterte Änderungsgenehmigungsverfahren im Rahmen des Repowerings von Windenergieanlagen greift nun schon vor Errichtung der „Altanlage“.
Brandenburg regelt die Regionalplanung zugunsten der Windenergie neu. Eine Abkehr von der bisherigen Ausschlussplanung bedeutet das Ende des Stillstands. Projektierer:innen müssen jetzt handeln.
Ein Gesetzentwurf soll die angespannte energiepolitische Lage entschärfen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen. Doch nicht alle Möglichkeiten werden ausgeschöpft!
Positive Nachrichten! Ein neuer Beschluss des BVerwG bestätigt wichtige Rechtssätze für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen und schafft Klarheit für Projektierer:innen.
Langwierige behördliche Verfahren blockieren die Energiewende. Aber auch im Verfahren bei den Verwaltungsgerichten stockt es gewaltig. Gesetzesänderungen sollen jetzt Abhilfe schaffen.
Anlagenbetreiber:innen sollen nach dem neuen § 31k BImSchG auf Antrag von lärmbedingten Nachtabschaltungen und Schattenwurfauflagen befreit werden können.
Das Gericht stärkt damit die Rechtsposition der Betreiber:innen von Windenergieanlagen, deren Genehmigung zuvor verwaltungsgerichtlich bestätigt wurde.
Die rechtliche Behandlung künstlicher Nisthilfen als Instrument gegen Windenergieanlagen war lange unklar. Das OVG NRW stärkt jetzt alle Betreiber:innen.
Der VGH Mannheim hat in einem seit acht (!) Jahren währenden Genehmigungsverfahren die Behörde verpflichtet, über einen Genehmigungsantrag für fünf WEA neu zu entscheiden.
Ein Vorbescheid darf auf einzelne Rechtsfragen beschränkt werden und die Behörde muss die fehlende vorläufige positive Gesamtbeurteilung beweisen. Ein wegweisendes Urteil!