VG Sigmaringen: Denkmalschutz steht der Windenergie nicht entgegen
Das VG Sigmaringen hat sich in seiner Entscheidung vom 14.02.2019 (9 K 4136/17) zum Denkmalschutz mit der Frage beschäftigt, wann eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Denkmals als erheblich einzustufen ist. Bei der Zulässigkeit von Windenergievorhaben kommt es stets darauf an, ob durch das Vorhaben eine solche erhebliche Beeinträchtigung gegeben ist. Ist dies nicht der Fall, scheidet das Entgegenstehen des Belangs des Denkmalschutzes gegenüber dem Windenergievorhaben aus.