Marktstammdatenregisterverordnung in Kraft getreten
Zum 01.07.2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (kurz: MaStRV) in Kraft getreten. Diese regelt nunmehr die für die Marktakteure der leitungsgebundenen Strom- und Gasversorgung bestehenden Melde- und Registrierungspflichten und bildet die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb des sog. Marktstammdatenregisters. Dieses wird von der Bundesnetzagentur geführt werden und soll die energiewirtschaftlichen Daten bündeln und für jedermann zugänglich machen. Die Bundesnetzagentur richtet das Webportal des Marktstammdatenregisters aktuell noch ein, über welches die Meldungen künftig zu erfolgen haben.