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News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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Mieterstromgesetz passiert Bundestag – Außerdem weitere Korrekturen am EEG 2017

Kurz vor Ende der laufenden Legislaturperiode hat der Bundestag am 29.06.2017 das sog. Mieterstromgesetz (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 03.05.2017) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das parlamentarische Verfahren hat im Vergleich zum zuletzt vorliegenden Entwurf kaum noch Änderungen gebracht. Hervorzuheben ist lediglich, dass eine Lieferung von Mieterstrom aus einer auf dem Wohngebäude angebrachten PV-Anlage künftig auch in andere Wohngebäude oder sonstige Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang (z.B. Hinterhäuser, Schuppen) zulässig und förderfähig ist. Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt neu installierte Mieterstromkonzepte fördern.

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Gesetzgeber reagiert – Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften in 2018 weitgehend ausgesetzt

Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land haben in der Branche für Diskussionen gesorgt. Grund war die hohe Erfolgsquote der Bürgerenergiegesellschaften, die von der Privilegierung des § 36g EEG 2017 Gebrauch machten (wir berichteten mit Newsletter vom 28.06.2017). Diese ermöglicht es Bürgerenergiegesellschaften, sich bereits vor Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit ihrem Projekt an der Ausschreibung zu beteiligen und gewährt zudem noch eine längere Realisierungsfrist. Dadurch entfielen in der ersten Ausschreibungsrunde über 90 % des Zuschlagsvolumens (742 MW) auf noch nicht genehmigte Projekte, während bereits genehmigte Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 600 MW nicht zum Zuge kamen.

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Windenergieausschreibung: BNetzA bestätigt hohe Erfolgsquote von Bürgerenergiegesellschaften - Belastungsprobe für die Branche?

Die für den ersten Gebotstermin (01.05.2017) für Windenergieanlagen an Land erteilten Zuschläge hatte die Bundesnetzagentur bereits Mitte Mai bekanntgegeben (wir berichteten mit Newsletter vom 20.05.2017). Nunmehr hat die Behörde auch ein Hintergrundpapier zu den Ergebnissen dieser ersten Ausschreibungsrunde veröffentlicht. Die zunächst nur dem Namen der Bieter nach vermutete hohe Erfolgsquote von Bürgerenergiegesellschaften wird darin bestätigt: Von den 256 eingereichten Geboten mit einem Gesamtvolumen von 2.137 MW stammten 169 Gebote von Bürgerenergiegesellschaften, deren Anteil sich damit gemessen am Gebotsvolumen auf 71 % belief. Hinsichtlich der erteilten Zuschläge fällt die Erfolgsquote der Bürgerenergiegesellschaften sogar noch höher aus.

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Auftakt zur zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land – Bundesnetzagentur gibt Gebotstermin bekannt

Im Rahmen der ersten Windausschreibung gingen 186 Gebote mit einem Gesamtumfang von 1330 MW leer aus. Für diese besteht nunmehr - neben anderen - die Möglichkeit, sich an der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land zu beteiligen. Den zweiten Gebotstermin gab die Bundesnetzagentur bereits auf ihrer Internetseite bekannt. Bis zum 01.08.2017 können Gebote für Windenergieanlagen an Land bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn eingereicht werden. Gegenüber der Vorrunde ist das Ausschreibungsvolumen um 200 MW größer. Mithin ist ein Volumen von insgesamt 1.000 MW ausgeschrieben, wovon jedoch maximal 322 MW im sog. Netzausbaugebiet bezuschlagt werden dürfen. Angesichts der in der ersten Ausschreibungsrunde nicht zum Zug gekommenen Gebote ist auch für diesen Termin mit einer deutlichen Überzeichnung des Ausschreibungsvolumens zu rechnen.

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Deutliche Senkung der Zuschlagswerte – Bundesnetzagentur gibt Ergebnisse der letzten Solarausschreibung bekannt

Am 01.06.2014 endete die Gebotsfrist der zweiten Solarausschreibung in diesem Jahr. Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind zu diesem Gebotstermin 133 Gebote mit einem Volumen von 646 MW eingegangen, so dass das Ausschreibungsvolumen von 200 MW um mehr als das Dreifache überzeichnet war. Allerdings mussten 17 Gebote vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden, da sie nicht den Teilnahmevoraussetzungen genügten. Von den 133 eingereichten Geboten erhielten 32 Gebote mit einem Gebotsumfang von insgesamt 201 MW einen Zuschlag. Der Trend sinkender Zuschlagswerte wird dabei auch in dieser Runde fortgeschrieben. Augenfällig ist die gegenüber der vorhergehenden Ausschreibungsrunde nochmals deutliche Senkung der Zuschlagswerte. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert von 5,66 ct/kWh lag um 0,9 ct/kWh unter dem der Vorrunde (Gebotstermin 01.02.2017).

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Bundesrat stellt wichtige Weichen für eMobilität

Der Bundesrat hat in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben nur ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung (LSV) am 12.5.2017 einer wegweisenden Änderung der LSV zugestimmt, mit der wesentliche Grundsatzentscheidungen für die eMobilität getroffen werden. Hauptsächlich geht es dabei um das punktuelle Laden: Um Elektrofahrzeugen dieselben Möglichkeiten zum „Auftanken“ zu bieten, die auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor haben, wurde entschieden, dass Betreiber von Ladepunkten diese auch für das sogenannte punktuelle Aufladen öffnen müssen. Dabei geht es letztlich darum, Besitzern von Elektromobilen das Aufladen an Säulen und Stationen auch dann zu ermöglichen, wenn sie mit dem Betreiber der Ladesäule keinen (langfristigen) Stromliefervertrag abgeschlossen haben.

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Ergebnisse der ersten Wind-Ausschreibung: Bürgerenergiegesellschaften als Sieger?

Die Bundesnetzagentur hat am 19.05.2017 die Zuschläge der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Gebotstermin war der 02.05.2017, bis dahin konnten Gebote für Windenergieanlagen an Land bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Ausgeschrieben war ein Volumen von insgesamt 800 MW, wovon maximal 258 MW auf Standorte im sog. Netzausbaugebiet entfallen.

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BMWi legt ersten Referentenentwurf für Neufassung der GEEV vor

Nach der grenzüberschreitenden Pilotausschreibung mit Dänemark sollen weitere folgen Im Zuge der beihilferechtlichen Genehmigung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG 2017) hat die Bundesregierung der Europäischen Kommission zugesagt, das nationale Fördersystem im Rahmen der Ausschreibungen zumindest teilweise auch für Projekte in anderen EU-Mitgliedstaaten zu öffnen. Gesetzlich verankert ist dies in § 5 i.V.m. § 88a EEG 2017.

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Mieterstromgesetz nimmt nächste Hürde

Das Bundeskabinett hat am 26.04.2017 den Gesetzesentwurf für ein Mieterstromgesetz verabschiedet. Mittels diesem will die Bundesregierung die Stromversorgung von Mietern mit Solarstrom direkt vom Dach des Mietshauses fördern (wir berichteten zuletzt mit Newslettern vom 27.03.2017). Im Rahmen des Kabinettsbeschlusses hat es gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf noch einige Änderungen gegeben. Zum einen wurde der räumliche Anwendungsbereich der Mieterstromförderung geringfügig erweitert. Die Mieterstromförderung setzt voraus, dass die Solaranlage in, an oder auf einem Wohngebäude angebracht ist und der Solarstrom an Dritte innerhalb dieses Gebäudes geliefert wird.

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Bundesnetzagentur leitet neue Ausschreibungsrunde für Solaranlagen ein

Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite den nächsten Ausschreibungstermin für Solaranlagen bekanntgegeben. Gebotstermin ist der 01.06.2017. Bis dahin können Gebote für Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kW bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Insgesamt ausgeschrieben ist ein Volumen von 200 MW neu zu installierender Leistung. Der zulässige Höchstwert beträgt in dieser Ausschreibungsrunde 8,91 ct/kWh. Abweichend von der regulären Flächenkulisse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG 2017) sind in dieser Ausschreibungsrunde in begrenztem Umfang auch Gebote für Solaranlagen auf Acker-und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten zulässig. Dies gilt jedoch ausschließlich für Gebote, die sich auf Standorte in Baden-Württemberg und Bayern beziehen.