Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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Einigung mit der EU-Kommission wird umgesetzt – Referentenentwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes veröffentlicht

Mit Wirkung zum 01.01.2016 wurde das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (nachfolgend: KWKG 2016) novelliert. Bislang konnten Betreiber von neuen KWK-Anlagen jedoch noch keine Förderung nach dem KWKG 2016 in Anspruch nehmen. Grund dafür ist die noch ausstehende beihilferechtliche Genehmigung des Gesetzes durch die Europäische Kommission. Nach der Anfang September zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Europäischer Kommission getroffenen Verständigung ist klar, dass es die beihilferechtliche Genehmigung erst geben wird, wenn auch im Rahmen des KWKG die Förderung ab 2017 per Ausschreibung ermittelt und hinsichtlich der KWK-Umlagebegrenzung für stromintensive Unternehmen nachgesteuert wird.

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Novelle der Novelle: Jetzt kassiert der Gesetzgeber auch bei Bestandsanlagen EEG-Umlage

Referentenentwurf zur Änderung des KWKG und der Eigenversorgung veröffentlicht Anfang September erzielte das Bundeswirtschaftsministerium mit der Europäischen Kommission eine Verständigung über die beihilferechtliche Vereinbarkeit der nationalen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Energierechts (wir berichteten mit Newsletter vom 07.09.2016). Diese verdeutlichte, dass insbesondere beim zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) als auch der vor der Sommerpause verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) noch einige Änderungen vorzunehmen sind, um den Weg für die beihilferechtliche Genehmigung freizumachen. Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte daher Anfang der Woche einen ersten Referentenentwurf, der der rechtlichen Umsetzung des mit der Europäischen Kommission gefundenen Konsenses dient. Gegenstand dieses Änderungsgesetzes sind u.a. auch die Regelungen zur Eigenversorgung nach EEG 2017. Diese betreffen nicht nur Betreiber von Erneuerbaren-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sondern auch die Betreiber fossil betriebener Eigenversorgungsanlagen. Durch das Änderungsgesetz soll insbesondere der unbefristeten EEG-Umlagebefreiung von Bestandsanlagen zur Eigenversorgung ein Ende gesetzt werden.

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Beihilferechtliche Nachjustierung des EEG 2017

Verständigung zwischen BMWi und EU-Kommission erzielt  Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ließ nunmehr offiziell verlautbaren, dass es mit der EU-Kommission eine Verständigung zum Energiepaket erzielt hat. Die Verständigung umfasst dabei im Wesentlichen das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) sowie das Strommarktgesetz und deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht. Darüber, dass die Förderung von KWK-Anlagen in einem Leistungsbereich von 1 - 50 MW nach dem KWKG ab 2017 auf Ausschreibungen umgestellt werden soll, berichteten wir bereits mit Newsletter vom 25.08.2016. Nunmehr gab das BMWi bekannt, dass auch noch am vor der Sommerpause beschlossenen EEG 2017 nachjustiert werden muss. 

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Beihilferechtliche Genehmigung des KWKG in Sicht: Bald auch KWK-Anlagen zur Ausschreibung verdammt?

Das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (nachfolgend: KWKG 2016) ist bereits Anfang dieses Jahres, zum 01.01.2016, in Kraft getreten. Allerdings steht die Anwendung des Gesetzes unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission, welche bisher nicht vorliegt. Daher hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) die Ausstellung der für den Erhalt der Förderung zwingend notwendigen Zulassungsbescheide bisher – bis die EU-Genehmigung offiziell vorliegt –, ausgesetzt (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 17.03.2016). Der für die Energiewende und die Erfüllung der nationalen Klimaziele so wichtige Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung geriet dadurch deutlich ins Stocken. Nach Mitteilungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) sollen die Verhandlungen mit der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung des KWKG 2016 aber nun ihren Abschluss gefunden haben. Mit der förmlichen Genehmigung sei für Mitte September zu rechnen. Ein Aufatmen der KWK-Branche dürfte aber zu früh sein. So wird die Genehmigung wohl nur unter Auflagen erteilt werden.

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Haben Energiegenossenschaften resigniert?

Bundesnetzagentur gibt vorläufige Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde bekannt  Am 01.08.2016 ist der Gebotstermin für die fünfte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen abgelaufen. Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge sowie ein erstes Hintergrundpapier zu den vorläufigen Ergebnissen dieser Ausschreibungsrunde auf ihrer Internetseite veröffentlicht.  Ausgeschrieben war ein Volumen von insgesamt 125 MW an neu zu installierender Anlagenleistung. Abgegeben wurden 62 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 311 MW. Auch wenn damit erneut das Ausschreibungsvolumen mehrfach überzeichnet war, ist die Anzahl der abgegebenen Gebote bzw. Gebotsmenge gegenüber dem Gebotstermin am 01.04.2016 um rund 42 % zurückgegangen. Damit setzt sich der bereits in den Vorrunden abgezeichnete Trend einer kontinuierlich abnehmenden Beteiligung am Ausschreibungsverfahren weiter fort.

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Schulen Sie Ihre Mitarbeiter!

Der Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen gehört heute in allen Bereichen des Energierechts zum notwendigen Handwerkszeug. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Rahmen eines Inhouse-Seminars. Gern vertiefen wir energierechtliche Themenkomplexe und Fragestellungen und richten die Schwerpunkte an Ihren konkreten Anforderungen aus. Kommen Sie dazu einfach auf uns zu und wir werden in Absprache mit Ihnen ein individuelles Programm erstellen. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Bald grenzüberschreitende EE-Förderung

Erstes grenzüberschreitendes Pilotausschreibungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen in den Startlöchern  Am 20.07.2016 haben Dänemark und Deutschland die erste Kooperationsvereinbarung für eine grenzüberschreitende Förderung von PV-Freiflächenanlagen unterzeichnet. Darin einigten sich die beiden Staaten im Rahmen einer einmaligen Pilotausschreibungsrunde im Jahr 2016 über die gegenseitige Öffnung ihrer jeweiligen nationalen Fördersysteme für Gebote von PV-Projekten, die sich im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei befinden. Dabei legt die Kooperationsvereinbarung die Bedingungen für die für den jeweils anderen geöffnete Ausschreibung fest.

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Änderungen beim Messstellenbetrieb

Handlungsempfehlung der Clearingstelle EEG  Das sog. Messstellenbetriebsgesetzes tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es wurde als Teil des Artikelgesetzes zur Digitalisierung der Energiewende am 24.06.2016 vom Bundestag verabschiedet und passierte am 08.07.2016 den Bundesrat, welcher auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtete. Die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt steht noch aus, wird aber für die nächsten Tage erwartet.  Mit dem Messstellenbetriebsgesetz (kurz: MsbG) wird der Messtellenbetrieb regulatorisch aus dem Netzbetrieb herausgelöst und einem eigenständigen Regulierungsregime unterworfen. Zudem soll über eine Einbauverpflichtung für Abnahmestellen, die eine bestimmte Bezugsschwelle überschreiten, und Erzeugungsanlagen ab einer bestimmten Leistungsschwelle der Smart-Meter-Rollout auf den Weg gebracht werden.

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Strommarktgesetz in Kraft! - EEG-Förderung weg?

Doppelförderungsverbot rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft getreten  Im Rahmen des Strommarktgesetzes, welches am 29.07.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und am darauffolgenden Tag, mithin am 30.07.2016, in Kraft trat, ist nunmehr auch das Verhältnis von Stromsteuerbefreiung zur EEG-Förderung neu geregelt worden. Nach der neu ins Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2014) aufgenommenen Regelung des § 19 Abs. 1a EEG 2014 dürfen Anlagenbetreiber für den Strom, den sie nach dem EEG gefördert bekommen, nicht zeitgleich die Stromsteuerbegünstigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 Stromsteuergesetz (kurz StromStG) in Anspruch nehmen, andernfalls entfällt der Anspruch auf die EEG-Förderung. Dieses sog. Doppelförderungsverbot gilt aufgrund der ebenfalls neu aufgenommenen Übergangsbestimmung des § 104 Abs. 5 EEG 2014 bereits rückwirkend zum 01.01.2016 – und zwar gleichermaßen für Neu- und Bestandsanlagen.

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Novellierungsflut im Energierecht vor der Sommerpause

Die aktuellen Rechtsänderungen und Gesetzesvorhaben im Überblick  Das Energierecht besteht aus einer Fülle von Gesetzen und Einzelnomen. Die Tatsache, dass die Normen zuletzt in relativ kurzen Zeitabständen geändert wurden und dabei stetig an Komplexität gewannen, erleichtert den Umgang mit der Rechtsmaterie nicht. Die aktuelle „Novellierungswelle“ begann bereits Ende 2015 mit dem KWKG und hat am 08.07.2016 ihren Höhepunkt erreicht, als der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause eine Vielzahl von Gesetzesvorhaben aus dem Bereich des Energierechts – darunter das EEG 2017, das Strommarktgesetz sowie das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende – billigte. Daher möchten wir Ihnen als kleine Hilfestellung im Folgenden einen kurzen Überblick über die wesentlichsten der aktuellen Gesetzesänderungen und -vorhaben geben.