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News zu Photovoltaik

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Innovation zu vermieten

Das Mieterstromgesetz will neue Investitionsanreize für erneuerbaren Strom setzen. Die Bundesregierung sieht Potenzial für Mieterstrom in bis zu 3,8 Millionen Haushalten. Fachleute betrachten das Gesetz diff erenziert. Was ist gelungen, was nicht? Der Ausbau der Solaranlagen im Gebäudebereich wurde bisher hauptsächlich von Eigenheimbesitzern sowie Gewerbe- und Industriebetrieben getragen, die den erzeugten Strom entweder gegen Vergütung in das Netz einspeisten oder zur Eigenversorgung nutzten.

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Hoher Wettbewerbsdruck lässt Zuschlagssätze für Solaranlagen weiter sinken

Bundesnetzagentur gibt Zuschläge für die Ausschreibungsrunde Oktober bekannt Die Bundesnetzagentur hat Anfang der Woche die Zuschläge der Solarausschreibung für den Gebotstermin 01.10.2017 auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Bezuschlagt wurden 20 Gebote mit einem Gebotsvolumen von insgesamt 222 MW. Dabei gingen zwölf Zuschläge an Projekte in Bayern. Die übrigen Zuschläge verteilen sich auf Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit je zwei Zuschlägen sowie Hessen und Baden-Württemberg mit je einem Zuschlag.

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Bundesnetzagentur verzeichnet hohe Realisierungsrate bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Schon für die erste Pilotausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verzeichnete die Bundesnetzagentur eine Realisierungsrate von 99,38 %. Die zum 15. April 2015 bezuschlagten Projekte wurden nahezu vollumfänglich innerhalb der 24-monatigen Realisierungsfrist in Betrieb genommen. Lediglich für eine Restmenge von 864 kW wurde keine Ausstellung einer Förderberechtigung beantragt. Mithin wurden von den insgesamt bezuschlagten 157 MW (bei einem Ausschreibungsvolumen von 150 MW) annähernd 156 MW realisiert.

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Einleitung der in diesem Kalenderjahr letzten Ausschreibungsrunde für Solaranlagen

Bundesnetzagentur veröffentlicht Bekanntmachung für den Gebotstermin 01.10.2017 Die Bundesnetzagentur hat dieser Tage den für dieses Kalenderjahr letzten Ausschreibungstermin für Solaranlagen auf ihrer Internetseite bekanntgegeben. Gebotstermin ist der 01.10.2017. Da dieser auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich die Abgabefrist auf Montag, den 02.10.2017. Bis dahin können für diese Ausschreibungsrunde Gebote bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Ausgeschrieben ist ein Volumen von 200 MW. Der Höchstwert, d.h. der maximal zulässige Gebotswert, beläuft sich auf 8,84 ct/kWh.

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BGH bestätigt Rückforderungsanspruch des Netzbetreibers: Betreiber, die ihre Anlage nicht melden, müssen zu Unrecht erhaltene Mehrvergütung zurückzahlen

Betreiber, die ihre Photovoltaik-Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur melden, müssen zu Unrecht erhaltene Mehrvergütung zurückzahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.07.2017 und gab damit dem Rückforderungsanspruch des Netzbetreibers statt. Vorliegend hatte der Netzbetreiber den Betreiber einer Photovoltaik-Anlage auf Rückzahlung der für den eingespeisten Strom bereits ausgezahlten Einspeisevergütung verklagt, weil dieser die Anlage entgegen seiner Angaben nicht bei der Bundesnetzagentur gemeldet hatte. Die Photovoltaik-Anlage war im Frühjahr 2012 in Betrieb genommen worden, die Meldung zur Bundenetzagentur holte der Anlagenbetreiber jedoch erst im November 2014 nach. Der Netzbetreiber forderte daher für den Zeitraum seit Inbetriebnahme bis 31.07.2014 die um den Monatsmarktwert verringerte Einspeisevergütung und seit dem 01.08.2014 bis November 2014 die volle Einspeisevergütung zurück.

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Mieterstromgesetz passiert Bundestag – Außerdem weitere Korrekturen am EEG 2017

Kurz vor Ende der laufenden Legislaturperiode hat der Bundestag am 29.06.2017 das sog. Mieterstromgesetz (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 03.05.2017) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das parlamentarische Verfahren hat im Vergleich zum zuletzt vorliegenden Entwurf kaum noch Änderungen gebracht. Hervorzuheben ist lediglich, dass eine Lieferung von Mieterstrom aus einer auf dem Wohngebäude angebrachten PV-Anlage künftig auch in andere Wohngebäude oder sonstige Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang (z.B. Hinterhäuser, Schuppen) zulässig und förderfähig ist. Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt neu installierte Mieterstromkonzepte fördern.

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Deutliche Senkung der Zuschlagswerte – Bundesnetzagentur gibt Ergebnisse der letzten Solarausschreibung bekannt

Am 01.06.2014 endete die Gebotsfrist der zweiten Solarausschreibung in diesem Jahr. Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind zu diesem Gebotstermin 133 Gebote mit einem Volumen von 646 MW eingegangen, so dass das Ausschreibungsvolumen von 200 MW um mehr als das Dreifache überzeichnet war. Allerdings mussten 17 Gebote vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden, da sie nicht den Teilnahmevoraussetzungen genügten. Von den 133 eingereichten Geboten erhielten 32 Gebote mit einem Gebotsumfang von insgesamt 201 MW einen Zuschlag. Der Trend sinkender Zuschlagswerte wird dabei auch in dieser Runde fortgeschrieben. Augenfällig ist die gegenüber der vorhergehenden Ausschreibungsrunde nochmals deutliche Senkung der Zuschlagswerte. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert von 5,66 ct/kWh lag um 0,9 ct/kWh unter dem der Vorrunde (Gebotstermin 01.02.2017).

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Mieterstromgesetz nimmt nächste Hürde

Das Bundeskabinett hat am 26.04.2017 den Gesetzesentwurf für ein Mieterstromgesetz verabschiedet. Mittels diesem will die Bundesregierung die Stromversorgung von Mietern mit Solarstrom direkt vom Dach des Mietshauses fördern (wir berichteten zuletzt mit Newslettern vom 27.03.2017). Im Rahmen des Kabinettsbeschlusses hat es gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf noch einige Änderungen gegeben. Zum einen wurde der räumliche Anwendungsbereich der Mieterstromförderung geringfügig erweitert. Die Mieterstromförderung setzt voraus, dass die Solaranlage in, an oder auf einem Wohngebäude angebracht ist und der Solarstrom an Dritte innerhalb dieses Gebäudes geliefert wird.

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Europarechtswidrigkeit von Planerhaltungsvorschriften?

Das Bundesverwaltungsgericht hat Zweifel an der Vereinbarkeit der Planerhaltungsvorschrift des § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB mit Art. 11 der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) geäußert und legt diese Frage nun dem EuGH vor. Hintergrund ist ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan einer Gemeinde, diese hatte – wie so viele Gemeinden – die Bekanntmachung des Planes zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht ordnungsgemäß gefasst. Nach neuerer Bundesverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung müssen der Gemeinde vorliegende umweltbezogene Informationen zumindest schlagwortartig aufgelistet werden, was nicht geschehen war. Dieser Verfahrensfehler hätte indessen innerhalb einer Jahresfrist gerügt werden müssen, was nicht erfolgt war, sodass der Fehler nach aktueller Rechtslage, konkret gem. § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB verfristet und somit unbeachtlich geworden ist.

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Bundesnetzagentur leitet neue Ausschreibungsrunde für Solaranlagen ein

Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite den nächsten Ausschreibungstermin für Solaranlagen bekanntgegeben. Gebotstermin ist der 01.06.2017. Bis dahin können Gebote für Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kW bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Insgesamt ausgeschrieben ist ein Volumen von 200 MW neu zu installierender Leistung. Der zulässige Höchstwert beträgt in dieser Ausschreibungsrunde 8,91 ct/kWh. Abweichend von der regulären Flächenkulisse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG 2017) sind in dieser Ausschreibungsrunde in begrenztem Umfang auch Gebote für Solaranlagen auf Acker-und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten zulässig. Dies gilt jedoch ausschließlich für Gebote, die sich auf Standorte in Baden-Württemberg und Bayern beziehen.