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News zu Photovoltaik

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Mieterstromgesetz passiert Bundestag – Außerdem weitere Korrekturen am EEG 2017

Kurz vor Ende der laufenden Legislaturperiode hat der Bundestag am 29.06.2017 das sog. Mieterstromgesetz (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 03.05.2017) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das parlamentarische Verfahren hat im Vergleich zum zuletzt vorliegenden Entwurf kaum noch Änderungen gebracht. Hervorzuheben ist lediglich, dass eine Lieferung von Mieterstrom aus einer auf dem Wohngebäude angebrachten PV-Anlage künftig auch in andere Wohngebäude oder sonstige Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang (z.B. Hinterhäuser, Schuppen) zulässig und förderfähig ist. Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt neu installierte Mieterstromkonzepte fördern.

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Deutliche Senkung der Zuschlagswerte – Bundesnetzagentur gibt Ergebnisse der letzten Solarausschreibung bekannt

Am 01.06.2014 endete die Gebotsfrist der zweiten Solarausschreibung in diesem Jahr. Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind zu diesem Gebotstermin 133 Gebote mit einem Volumen von 646 MW eingegangen, so dass das Ausschreibungsvolumen von 200 MW um mehr als das Dreifache überzeichnet war. Allerdings mussten 17 Gebote vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden, da sie nicht den Teilnahmevoraussetzungen genügten. Von den 133 eingereichten Geboten erhielten 32 Gebote mit einem Gebotsumfang von insgesamt 201 MW einen Zuschlag. Der Trend sinkender Zuschlagswerte wird dabei auch in dieser Runde fortgeschrieben. Augenfällig ist die gegenüber der vorhergehenden Ausschreibungsrunde nochmals deutliche Senkung der Zuschlagswerte. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert von 5,66 ct/kWh lag um 0,9 ct/kWh unter dem der Vorrunde (Gebotstermin 01.02.2017).

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Mieterstromgesetz nimmt nächste Hürde

Das Bundeskabinett hat am 26.04.2017 den Gesetzesentwurf für ein Mieterstromgesetz verabschiedet. Mittels diesem will die Bundesregierung die Stromversorgung von Mietern mit Solarstrom direkt vom Dach des Mietshauses fördern (wir berichteten zuletzt mit Newslettern vom 27.03.2017). Im Rahmen des Kabinettsbeschlusses hat es gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf noch einige Änderungen gegeben. Zum einen wurde der räumliche Anwendungsbereich der Mieterstromförderung geringfügig erweitert. Die Mieterstromförderung setzt voraus, dass die Solaranlage in, an oder auf einem Wohngebäude angebracht ist und der Solarstrom an Dritte innerhalb dieses Gebäudes geliefert wird.

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Europarechtswidrigkeit von Planerhaltungsvorschriften?

Das Bundesverwaltungsgericht hat Zweifel an der Vereinbarkeit der Planerhaltungsvorschrift des § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB mit Art. 11 der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) geäußert und legt diese Frage nun dem EuGH vor. Hintergrund ist ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan einer Gemeinde, diese hatte – wie so viele Gemeinden – die Bekanntmachung des Planes zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht ordnungsgemäß gefasst. Nach neuerer Bundesverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung müssen der Gemeinde vorliegende umweltbezogene Informationen zumindest schlagwortartig aufgelistet werden, was nicht geschehen war. Dieser Verfahrensfehler hätte indessen innerhalb einer Jahresfrist gerügt werden müssen, was nicht erfolgt war, sodass der Fehler nach aktueller Rechtslage, konkret gem. § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB verfristet und somit unbeachtlich geworden ist.

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Bundesnetzagentur leitet neue Ausschreibungsrunde für Solaranlagen ein

Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite den nächsten Ausschreibungstermin für Solaranlagen bekanntgegeben. Gebotstermin ist der 01.06.2017. Bis dahin können Gebote für Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kW bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Insgesamt ausgeschrieben ist ein Volumen von 200 MW neu zu installierender Leistung. Der zulässige Höchstwert beträgt in dieser Ausschreibungsrunde 8,91 ct/kWh. Abweichend von der regulären Flächenkulisse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG 2017) sind in dieser Ausschreibungsrunde in begrenztem Umfang auch Gebote für Solaranlagen auf Acker-und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten zulässig. Dies gilt jedoch ausschließlich für Gebote, die sich auf Standorte in Baden-Württemberg und Bayern beziehen.

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NEUAUFLAGE. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung

Ab sofort die 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung, Martin Maslaton (Hrsg.) Aus der anwaltlichen Praxis heraus entstanden, vereint diese Gesetzessammlung die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das EER ist eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für alle Branchenteilnehmer in diesem dynamischen Rechtsgebiet. Die integrierte Griffl eiste, Querverweise und ein umfangreiches Sachwortregister ermöglichen einen schnellen Einstieg und erleichtern so die tägliche Arbeit. Seit der letzten Auflage der EER-Geset...

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Referentenentwurf für Mieterstromgesetz

Das Bundeswirtschaftsministerium hat zwischenzeitlichen den Referentenentwurf für das „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom“ (Stand: 17.03.2017) veröffentlicht. Dieser greift weitestgehend unverändert die Inhalte des zuvor ebenfalls vom Ministerium herausgegebenen Eckpunktepapiers (wir berichteten mit Newsletter vom 07.03.2017) auf. Der Referentenentwurf sieht vor, für Mieterstrom eine eigenständige Förderkategorie in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017) einzuführen. Dabei soll ausschließlich Mieterstrom aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 Kilowatt gefördert werden. Auf Basis von erneuerbaren Energien betriebene KWK-Anlagen sollen hingegen nicht erfasst sein. Hintergrund ist, dass Mieterstrom aus KWK-Anlagen bis 100 kW bereits nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz: KWKG) gefördert wird. Insofern soll die geplante Neuregelung vielmehr zu einer Gleichstellung von Mieterstrom aus Solar- und KWK-Anlagen führen.

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Erste Eckpunkte für technologieübergreifende Ausschreibungen

Entsprechend den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission sollen im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase die Funktionsweise und die Wirkungen von technologieübergreifenden Ausschreibungen anhand von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen getestet und mit den technologiespezifischen Ausschreibungen verglichen werden. Die Einzelheiten einer gemeinsamen Ausschreibung soll eine gesonderte Verordnung regeln. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 88c Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017). Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun erste Eckpunkte für die gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergie- und Solaranlagen veröffentlicht. Für die Pilotphase von 2018 bis 2020 sind jährlich zwei gemeinsame Ausschreibungen, jeweils zum 01. April und 01. November, vorgesehen. Ausgeschrieben werden soll ein Volumen vom 400 Megawatt neu zu installierender Anlagenleistung pro Jahr. Damit die technologiespezifischen Ausbauziele des EEG 2017 dennoch eingehalten werden, wird die in der gemeinsamen Ausschreibung bezuschlagte Leistung im darauffolgenden Kalenderjahr jeweils von dem technologiespezifischen Ausschreibungsvolumen abgezogen werden.

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Einführung des Marktstammdatenregisters: Neue Meldepflichten auch für Bestandsanlagen

Mit dem Marktstammdatenregister wird ein neues Instrument für eine umfassende Erfassung der energiewirtschaftlichen Daten eingeführt. Mit dem Register sollen die bisher für die unterschiedlichen Marktakteure und Erzeugungseinheiten der leitungsgebundenen Strom- und Gasversorgung separat erfassten Daten zusammengeführt und für jedermann öffentlich zugänglich gemacht werden. Rechtliche Grundlage bildet die von der Bundesregierung verabschiedete Marktstammdatenregisterverordnung (kurz: MaStRV). Die MaStRV soll zum 01.07.2017 in Kraft treten und damit das Marktstammdatenregister seinen Betrieb aufnehmen. Dieses wird von der Bundesnetzagentur als online-basierte Datenbank eingerichtet und betreut. Die MaStRV regelt unter anderem die Registrierungs- und Meldepflichten der einzelnen Marktakteure, u.a. auch für Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen sowie Stromspeichern.

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Ergebnisse der ersten Solarausschreibung nach EEG 2017

Zum 01.02.2017 endete die Gebotsfrist der ersten Ausschreibungsrunde für Solaranlagen nach dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017). Die erfolgreichen Gebote gab die Bundesnetzagentur am 08.02.2017 auf ihrer Internetseite bekannt. Bieter, die einen Zuschlag für ihr Gebot erhalten haben, hatten daher bis zum 27.02.2017 Zeit, die erforderliche Zweitsicherheit zu leisten. Mithin stehen nunmehr die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde nach neuer Rechtslage fest.  Für den Gebotstermin wurden 97 Gebote mit einer Gesamtleistung von 488 MW abgegeben, damit war das Ausschreibungsvolumen von 200 MW um mehr als das doppelte überzeichnet. Die Gebotswerte reichten dabei von 6,00 ct/kWh bis 8,86 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Gebotswert über alle Gebote dieser Ausschreibungsrunde betrug 6,87 ct/kWh.