Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Zweitwohnungssteuersatzungen - Höchstrichterliche Rechtsprechungslinie wird immer klarer
Mit Urteil vom 27. November 2019 entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 9 C 6.18), dass eine kommunale Abgabensatzung nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden kann, wenn sie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erkannt wurde. Dies wurde am Beispiel mehrerer Zweitwohnungssteuersatzungen entschieden. So geht es aus einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.2019 hervor; der Urteilstext ist noch nicht veröffentlicht.