Tracking pixel News zu Verwaltungsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Verwaltungsrecht

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Bundesverwaltungsgericht entscheidet zu Flugsicherungseinrichtungen - (K)Ein Absturz für die Windenergie?

Am 07.04.2016 hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits sein Urteil im Revisionsverfahren gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 03.12.2014 (12 LC 30/12) verkündet. Inhaltlich ging es um die Klage eines Windenergiebetreibers, dessen geplanter Windpark durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) abgelehnt worden war, weil - auf der Grundlage eines Gutachtens der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) - angenommen wurde, dass die Windenergieanlagen die Funknavigationsanlage VOR Leine im Sinne des § 18a LuftVG stören könnten. Hierauf hatte die Genehmigungsbehörde, den beantragten Vorbescheid abgelehnt. Die hiergegen beim Verwaltungsgericht Hannover erhobene Klage hatte (aus planungsrechtlichen Gründen „nur“) zunächst teilweise Erfolg, weil das Verwaltungsgericht im Rahmen der von ihm angenommenen vollständigen Überprüfbarkeit der Entscheidung des BAF zu der Überzeugung gelangte, dass aus den verfügbaren Quellen (insb. denen aus dem sog „ICAO-Abkommen“; siehe hierzu u.a. Newsletter vom 29.07.2015 „Protokoll zum Treffen der AWOG veröffentlicht - Neue Prüfbereiche für Doppler VOR”) sich ein zulässiger Winkelfehler von 3,5° für die VOR Leine entnehmen lasse anstelle der von DFS und BAF geltend gemachten 3,0° und dieser Fehler nicht überschritten werde.

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Bayerischer VerfGH bestätigt 10-H-Regelung weitgehend

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschied am 09. Mai 2016 über die kontrovers diskutierte 10-H-Regelung in der Bayerischen Bauordnung. Bezüglich dieser berichteten wir bereits in den Newslettern vom 13.11.2014 und vom 05.03.2015. Windenergieanlagen gelten grundsätzlich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als im Außenbereich privilegiert zulässig. In diesem Zusammenhang wurde durch Bundesgesetz vom 15. Juli 2014 § 249 Abs. 3 in das Baugesetzbuches eingeführt, welcher die Länder ermächtigt, durch Landesgesetz zu bestimmen, dass eine Privilegierung im Außenbereich nur gilt, wenn die Windenergieanlage einen bestimmten Abstand zu Gebäuden einhält. (Newsletter vom 09.04.2014) Die CSU-Landesregierung des Freistaates Bayern hat von dieser „Länderöffnungsklausel“ gebraucht gemacht, indem Windenergievorhaben im Außenbereich nur privilegiert sein sollen, wenn sie einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten.

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Urteile - Energiewirtschaft

TABUZONEN Sichere Abgrenzung Waldflächen stehen einer Ausweisung als Konzentrationsflächen für Windenergienutzung in einem Flächennutzungsplan nicht entgegen. (OVG Münster vom 22. September 2015 – AZ 10 D 82/13.NE) Der Antragsteller begehrte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für mehrere Windenergieanlagen außerhalb der im Teilflächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszonen. Er trug vor, dass die Einstufung von Waldgebieten als „harte“ Tabuzonen fehlerhaft erfolgte. Waldflächen müssten grundsätzlich auf die Geeignetheit als Standort für die Windenergie untersucht und dürften nicht von vornherein als harte Tabuzone charakterisiert werden. Das OVG folgte der Rechtsauffassung des Antragstellers. Es führte aus, dass die technische Entwicklung inzwischen die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in Wäldern grundsätzlich ermögliche. Demnach seien Waldflächen keine harten Tabuzonen mehr.

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Neue LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen

- Beschluss für 25.04.2016 geplant - Die geplante Änderung der Hinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen sorgt seit einigen Monaten bei Projektieren wie bei Fachleuten und Behörden für Unruhe. Das bisher angewandte Verfahren nach DIN ISO 9613-2 soll durch das sog. „Interiumsverfahren“ zur Beurteilung der Bodendämpfung angepasst werden, was letztlich eine Verschärfung der Messmethoden bedeutet. Vor diesem Hintergrund werden die neuen Hinweise äußerst kritisch unter die Lupe genommen, u.a. hatte sich der FGW e.V. im März mit einer Stellungnahme geäußert. Bemängelt wird vor allem – durchaus zu Recht – dass die nun geplanten Änderungen auf eine einzige Messkampagne in Nordrhein-Westfalen zurückgehen, deren Verallgemeinerungsfähigkeit in Frage gestellt wird.

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Bundesverwaltungsgericht entscheidet zu Drehfunkfeuern – viele Fragen bleiben offen - alternative Ansätze prüfen!

Am heutigen Tag (07.04.2016) hat das Bundesverwaltungsgericht über eine Klage eines Windenergieanlagenbetreibers in Niedersachsen verhandelt und die Klage abgewiesen. Gegenständlich war eine Verpflichtungsklage auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen in ca. 3 km Entfernung zu einem Drehfunkfeuer (konkret ein DVOR). Betroffen sind deutschlandweit hunderte von geplanten Windenergieanlagen. Im Hinblick auf den Störungsbegriff tendiert das Bundesverwaltungsgericht offenbar dazu, eine rein technische Betrachtung vorzunehmen. Das Bundesverwaltungsgericht verwies einseitig darauf, dass im Rahmen einer solchen Entscheidung nach § 18 a LuftVG der Zweck der Einrichtung keine Rolle spielen würde. Dies ist mehr als bedenklich, da bei einer solchen Auslegung technische Flugsicherungseinrichtungen – selbst wenn sie flugbetrieblich keinerlei Relevanz haben, weil beispielsweise eine flugbetriebliche Nutzung entweder gar nicht mehr stattfindet oder aber beispielsweise bestimmte Flugsicherungseinrichtungen auf Grund anderweitiger Reglementierungen gar nicht benutzt werden können – zum reinen Selbstzweck betrieben werden könnten.

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OVG Bautzen weist Statistisches Landesamt in seine Schranken

Statistische Landesämter dürfen Unternehmen nicht "immer und ewig" zur Dienstleistungsstatistik heranziehen Welches Unternehmen kennt sie nicht, die berühmten Dienstleistungsstatistiken, - die Fragebögen, die Unternehmen ausfüllen müssen.Immer wieder, Jahr für Jahr, werden Unternehmen „zufällig" herangezogen. Schon manch einem wird die Hutschnur gerissen sein. Wieso wird mein Unternehmen "zufällig" immer wieder herangezogen?! In einer grundsätzlichen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen gestern festgestellt, dass jedenfalls sogenannte Totalschichterhebungen, die dazu führen, dass Unternehmen permanent ohne zeitliche Grenze herangezogen werden, rechtswidrig sind.

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Achtung: Neuer Wirbel um Windenergieanlagen in Platzrundennähe

Windenergienutzung und Luftverkehr hatten in der jüngeren und älteren Vergangenheit bereits zahlreiche Konfliktpunkte auszutragen. Im neuen Jahr wartet nun die Seite der (Hobby-)Flieger mit einem neuen Thema auf: Ausweislich einer Untersuchung der FH Aachen im Auftrag des Luftsport-Landesverbandes Brandenburg soll eindeutig feststehen, dass Windenergieanlagen zu Platzrunden einen Abstand von mindestens 7 Rotordurchmessern (für Sportgeräte wie Gleitschirme und Drachen bis zu 12 Rotordurchmessern) einhalten sollten, um Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs infolge von Strömungseffekten und Wirbelschleppen auszuschließen. Obgleich das Gutachten erst am 14.12.2015 offiziell übergeben wurde, wusste man vom Baden-Württembergischen Luftsportverband bereits am 01.10.2015 über das zu erwartende Ergebnis zu berichten!

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Neue Beiträge in „Biogasanlagen im EEG”

Prof. Dr. Martin Maslaton/Dr. Manuela Herms/Dr. Christoph Richter „Biogasanlagen im EEG” Biogasanlagen im EEG mit Beiträgen von Dr. Herms „Der Inbetriebnahmebegriff im EEG“, Dr. Richter „Einspeisevergütung in Sonderfällen – Kleine Anlagen und Ausfallvergütung, § 37 und § 38 EEG 2014“ sowie „Begrenzung der förderfähigen Strommengen und Flexibilitätszuschlag“ und Prof. Dr. Maslaton „Einführung Biogas im EEG“ und „Eigenstrom – Privileg oder Pönale?“  4. Aufl., Deutsch, 2015.    

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„Gut-Wetter“ für die Windenergie - OVG Koblenz weist Berufung des DWD zurück

Am 13.01.2016 hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Berufung des Deutschen Wetterdienstes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Trier vom 23.03.2015 (Verweis auf Newsletter vom 13.04.2015 „DWD bekommt Grenzen aufgezeigt” und vom 26.03.2015 „DWD klagt gegen Genehmigung für Windenergieanlagen”) zurückgewiesen.  In diesem Verfahren hatte der DWD zwei Genehmigungen zur Errichtung von insg. 3 Windenergieanlagen im Abstand von ca. 10-11km zum Wetterradar Neuheilenbach beklagt. Zur Begründung verwies der DWD auf eine vermeintlich zu erwartende Störwirkung der Windenergieanlagen sowie eine damit verbundene Gefahr durch mangelhafte Unwetterwarnungen. Der Senat hat hielt - gestützt auf den Vortrag des auch schon erstinstanzlich bestellten Gutachters - die vom DWD vorgetragenen Befürchtungen allerdings nicht für zureichend, um darauf basierend eine Genehmigung für privilegierte Windenergievorhaben zu versagen bzw. aufzuheben.

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Normenkontrollurteil des OVG Lüneburg

Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie - Waldflächen und Flächen für den Bodenabbau kein „hartes“ Tabukriterium Das OVG Lüneburg hat mit Urteil vom 03.12.2015 einen Flächennutzungsplan für unwirksam erklärt, da in dessen zu Grunde liegenden Planungskonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergie unter anderem Waldflächen und Flächen für den Bodenabbau als sogenannte „harte“ Tabuzone von vornherein für die Windenergienutzung ausgeschlossen worden waren. Dies erachtete das Gericht als abwägungsfehlerhaft. Das Gericht hat zwar offen gelassen, ob im Einzelfall Waldflächen dann zulässigerweise als „harte“ Tabuzone einzustufen sind, wenn konkret dargelegt wird, weshalb in dem betreffenden Bereich die Errichtung von Windenergieanlagen auf unabsehbare Zeit rechtlich oder tatsächlich ausgeschlossen ist.