UPDATE: Zugang und Eigentümerinformationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens
In unserem Beitrag vom 02.03.2020 berichteten wir bereits über ein streitiges Verfahren, in dem es um den erfolgreichen Kampf der Windenergiebranche um den Zugang zu Eigentümerinformationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens ging. In diesem Zusammenhang erreichten uns viele Anfragen hinsichtlich eines Urteils vom 06.01.2020 mit ähnlichem Streitgegenstand. Wir möchten klarstellen, dass es sich hierbei um eine fehlerhafte Information handelt. Das angesprochene Urteil ist vom Verwaltungsgericht Dresden vom 06.11.2019 (AZ 4 K 5232/17) und untermauert im Grundsatz die bisherige Auffassung von unseren Rechtsanwälten in diesen Verfahren.