Tracking pixel News zu Windenergie · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Windenergie

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NEUES BUCH: Der Begriff der Anlage im Umwelt- und Energierecht

Christoph Richter Der Begriff der Anlage im Umwelt- und Energierechtanhand ausgewählter Gesetze und unter besonderer Berücksichtigung von Biomasseanlagen Inauguraldissertation Ziel dieser Arbeit war es, zu untersuchen, inwieweit sich die bislang nicht untermauerte Behauptung, dass insbesondere im Umwelt- und Energierecht kein einheitlicher Anlagenbegriff existiert, bestätigen lässt. [...] Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit bildete deshalb vor allem die Suche nach einer einheitlichen Definition des Anlagenbegriffes für das gesamte Umwelt- und Energierecht. Informationen: Verlag für alterna...

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Teuerer Strom - Die wahren Gründe für den Anstieg der EEG-Umlage

Über die steigenden Strompreise wird derzeit heftig diskutiert. Oft werden die erneuerbaren Energien für den Anstieg der EEG-Umlage verantwortlich gemacht. Energieexperte Prof. Dr. Martin Maslaton meint zu Unrecht. Damit die Strompreise gemäßigter steigen, müssten die stromintensiven Industrien wieder die EEG-Umlage sowie Netzentgelte zahlen. „Leider nehmen es alle Seiten nicht so genau mit der Wahrheit. Die Lobbyarbeit durch die großen Stromkonzerne, aber auch durch die Stadtwerke, Netzbetreiber und die erneuerbaren Energien wird erleichtert durch die ungeheuer komplizierte Art und Weise, wie heute in Deutschland der Strompreis entsteht“, so Prof. Martin Maslaton, Honorarprofessor für das Recht der erneuerbaren Energien an der TU Chemnitz und Bergakademie Freiberg sowie erster Vorsitzender der Forschungsstelle Neue Energien und Recht an diesen beiden Hochschulen.

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NEUES BUCH: EER - Erneuerbare-Energien-Recht

Martin Maslaton (Hrsg.) EERErneuerbare-Energien-RechtGesetzessammlung Aus der anwaltlichen Praxis heraus entstanden vereint dieses Kompendium die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Das EER ist eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für alle Branchenteilnehmer in diesem dynamischen Rechtsgebiet. Die integrierte Griffleiste, Querverweise und ein umfangreiches Sachwortregister ermöglichen einen schnellen Einstieg und erleichtern so die tägliche Arbeit. Inklusive: - EEG in den Fassungen von 2004 – 2012- PV-Novelle 2012 berücksichtigt- aller Verordnungen zum EE...

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Teure Kabelgestattungsverträge – kennt die Gier mancher Gemeinden noch Grenzen?

Das Problem ist bekannt, Berlin ist pleite und auch die übrigen Gemeinden und Kommunen sind klamm – so verwundert es nicht, dass manche Gemeinden für die Verlegung von Kabeln in ihre öffentlichen Grundstücke ein Entgelt verlangen, das die Rentabilität des Projektes schnell infrage stellt.Die Inanspruchnahme öffentlicher Straßen und Wege für die Verlegung von Kabeln zum Anschluss einer Windenergie- oder PV-Anlage an die nächstgelegene Trafostation oder ein Umspannwerk erfolgt in zwei Schritten:1. Besteht ein Gestattungsanspruch gegen die Gemeinde per se?2. Muss für diese Inanspruchnahme gezahlt werden, wenn ja, wie viel? 

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Neues Landesplanungsgesetz in Baden-Württemberg

Ein Hindernis weniger auf dem Weg zum Ausbau der Windenergie Im Mai 2012 wurde eine neue Grundlage für den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg gelegt. Mit dem neuen Landesplanungsgesetz wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen. In der bisherigen Fassung des Landesplanungsgesetzes, welches noch aus Regierungszeit von Ministerpräsident Erwin Teufel stammt, war zwar ein Prozent der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie vorgesehen, allerdings waren viele Flächen aufgrund ungünstiger bzw. schlechter Windverhältnisse grundsätzlich für die Windenergie nicht nutzbar.In den Regionalplänen gibt es künftig keine Ausschlussgebiete mehr, sondern nur noch Vorranggebiete und damit Regionen, in denen die Windkraftnutzung zulässig ist, sie aber außerhalb nicht ausschließen (anders als Vorrang- und Eignungsgebiete). 

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Umsatzsteuer auf Marktprämie

Mit Wirkung zum 01. Januar 2012 wurde in § 33g EEG die sogenannte Marktprämie in das Vergütungssystem des EEG aufgenommen, - nach § 33g Abs. 1 Satz 1 EEG können Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber für Strom aus erneuerbaren Energien oder Gruppengas, den sie nach § 33b Nr. 1 direkt vermarkten, von dem Netzbetreiber eine Marktprämie verlangen (vgl. hierzu Newsletter „Die Markprämie nach dem EEG 2012“ vom 07.03.2012, abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/Die-Marktpraemie-nach-dem-EEG-2012--n58).

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Ohne Masterplan

Während die Parteien und Medien nach der Entlassung von Norbert Röttgen noch über Anstand in der Politik debattieren, haben diejenigen, die die Energiewende umsetzen sollen, ganz andere Sorgen. Es waren ernüchternde Fakten, die Dr. Peter Hoffmann von Tennet am Montagabend auf einer Veranstaltung der Hofer Mittelstands-Union (siehe Infokasten) im Autohaus Müller präsentierte. Er verwies auf eine Studie, wonach zusätzlich 4500 Kilometer Stromleitungen bis 2020 errichtet werden müssen. Auf den in Bayreuth ansässigen Übertragungsnetzbetreiber Tennet entfallen davon nach seinen Angaben 1800 Kilometer. Von den anvisierten 4500 Kilometern seien jedoch erst 90 Kilometer erreicht worden. „Wenn es in diesem Tempo so weiter geht, dann wird es schwierig.