![Datenschutzbehörden berechnen Bußgelder nach neuem Modell Bild zu Datenschutzbehörden berechnen Bußgelder nach neuem Modell](/storage/app/resized/ccd/652/cea/717_resized_ccd652cea4867cf2106f9b0c7f9c6b4e98a790d3.jpg)
| Denkmalschutzrecht
Datenschutzbehörden berechnen Bußgelder nach neuem Modell
I. Allgemeines Die nationalen Aufsichtsbehörden können nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Bußgelder für bestimmte Datenschutzverstöße verhängen. Die Bußgelder werden zusätzlich oder anstelle von weiteren Bei- oder Abhilfebefugnissen, wie etwa der Anordnung zur Beendigung des Verstoßes, eine Anweisung, die Datenverarbeitung den gesetzlichen Vorgaben anzupassen sowie der Ausspruch eines zeitlich begrenzten oder endgültigen Verbots der Datenverarbeitung, auferlegt.