![Datensammelwut der Statistischen Landesämter - Die Verwaltungspraxis bei der Heranziehung zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik ist rechtswidrig Bild zu Datensammelwut der Statistischen Landesämter - Die Verwaltungspraxis bei der Heranziehung zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik ist rechtswidrig](/storage/app/resized/7e3/afc/364/news_default_resized_7e3afc364f6f1df50fa8aba11c8fe6a799f874f4.jpg)
| Datenschutzrecht · Verwaltungsrecht
Datensammelwut der Statistischen Landesämter - Die Verwaltungspraxis bei der Heranziehung zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik ist rechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15.03.2017 entschieden, dass die derzeitige behördliche Praxis bei der Heranziehung von Unternehmen zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik rechtswidrig ist.1 Mit dieser Grundsatzentscheidung hat sich das Bundesverwaltungsgericht erstmals prononciert zu den rechtlichen Grenzen der Heranziehung zu statistischen Stichprobenerhebungen geäußert. Diesem Verfahren lagen zahlreiche Rechtsstreitigkeiten der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit dem Statistischen Landesamt des Freistaats Sachsen zugrunde, die deutlich über ein Jahrzehnt währten. In einer Vielzahl von vorausgehenden Entscheidungen hat insbesondere das Verwaltunsgericht Leipzig stets nahezu gebetsmühlenhaft zum Ausdruck gebracht, dass die behördliche Praxis bei der Heranziehung von Unternehmen zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik nicht zu beanstanden sei.