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+49 341 14950-0Kaum ein Rechtsgebiet hat in den letzten Jahren so sehr an Bedeutung gewonnen wie das Datenschutzrecht. Im Zuge der Digitalisierung unserer Gesellschaft hat sich ein vollkommen neues Bewusstsein über die Bedeutung und den Umgang mit personenbezogenen Daten etabliert, dass das Bedürfnis nach mehr Transparenz und Selbstbestimmung formte. Besonderes Augenmerk gilt dabei den spezifischen Interessen der EE-Branche im Datenschutz, insbesondere in der (Grundstücks-) Akquisition.
Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die bereits am 25. Mai 2016 in Kraft getreten ist und nach zweijähriger Übergangsfrist zum 25.05.2018 im gesamten EU-Beitrittsgebiet verbindlich wirksam wurde, hat der Europäische Gesetzgeber diesem Bewusstsein nunmehr eine europaweit einheitliche rechtliche Grundlage geschaffen und durch eine Vielzahl neuer Informations-, Dokumentations-, Auskunfts- und Löschungsregelungen zu einer spürbaren Stärkung der Betroffenenrechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten beigetragen. Ergänzend hierzu wurde in weiten Teilen auch das nationale Datenschutzrecht, insb. das Bundesdatenschutzschutzgesetz (BDSG), neu geregelt.
Bis zum 25. Mai 2018 hatten alle in einem Mitgliedstaat der EU niedergelassenen Unternehmen ihre Geschäftsprozesse den Neuerungen anzupassen und zwar unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der EU stattfindet. Hierbei kommt auf die Verantwortlichen ein erheblicher Arbeitsaufwand zu: neue Prozesse, Mechanismen und Zuständigkeiten müssen geschaffen werden, um die Datenverarbeitungsprozesse im eigenen Unternehmen transparent erfassen und rechtskonform umsetzen zu können.
Verstöße gegen die neuen Datenschutzvorschriften werden künftig mit Bußgeldern bis zu 20 Mio. € verfolgt. Adressat ist nicht mehr allein das Unternehmen; vielmehr wird eine eigene Verantwortlichkeit der Geschäftsführer und Auftragsverarbeiter begründet.
Wir beraten und vertreten Sie zu allen relevanten datenschutzrechtlichen Fragestellungen in Ihrem Unternehmen. Gern begleiten wir Sie bei der juristischen Erarbeitung und Überprüfung eines Datenschutz-Management-Systems und der Ausarbeitung einer Risikofolgeabschätzung für Ihr Unternehmen.
Unsere kanzleiinternen Datenschutzbeauftragten arbeiten mit externen IT-Spezialisten und Wirtschaftsprüfern zusammen, um Ihnen eine vollumfängliche Bearbeitung Ihres Anliegens zu ermöglichen.
Zu unseren Leistungen zählen insbesondere:
In einer Stellungnahme vom 18.12.2024 (Opinion 28/2024 on certain data protection aspects related to the processing of personal data in the context of AI models Adopted on 17 December 2024, https://www.edpb.europa.eu/system/files/2024-12/edpb_opinion_202428_ai-models_en.pdf) hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) die Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Entwicklung und Nutzung von KI-Modellen vorgelegt. Bereits im Vorfeld hatte bspw. der Digitalverband Bitkom vor einer möglichen Überregulierung gewarnt, welche die Innovationskraft Europas gefährden könnte...
Das Verwaltungsgericht Leipzig stellt für Katasterämter klar: Projektierer dürfen Eigentümerdaten für die Errichtung einer PV-Anlage bereits im Planungsstadium einsehen. Zu den Voraussetzungen im Einzelnen.
Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in die bestehenden Technologien hat einen bemerkenswerten Fortschritt erzielt. Unternehmen setzen zunehmend Microsoft Copilot in Microsoft 365 ein, um die Produktivität zu steigern und demnächst werden die "Copilot+" PCs hinzukommen.