Tracking pixel News zu Windenergie · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Windenergie

Bild zu Europarechtskonformität der artenschutzrechtlichen Ausnahme vom Tötungsverbot zugunsten von Windenergieanlagen

Europarechtskonformität der artenschutzrechtlichen Ausnahme vom Tötungsverbot zugunsten von Windenergieanlagen

I. Keine Anwendbarkeit des Ausnahmetatbestands des § 45 VII 1 Nr. 5 BNatSchG Das Urteil des VG Gießen schafft es, Bewegung in eine stetige, wenn auch nicht kritiklose verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu bringen. Es entfaltet zusätzlich erhebliche praktische Relevanz, weil die Errichtung von Windenergieanlagen de facto fundamental von der Möglichkeit einer energetisch begründeten Ausnahme von Vorschriften zum Artenschutz abhängt. Auch die länderspezifischen Leitfäden zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Voraussetzungen sehen vermehrt die Zulassung von Ausnahmegenehmigungen zwecks Aufb...

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Windenergie in Sachsen – Riesige Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit

In den nächsten beiden Jahren werden in Sachsen wahrscheinlich mehr Windenergieanlagen abgebaut, als neue hinzukommen. Darauf verweist die Branche unter Berücksichtigung der aktuellen Ausschreibungsergebnisse, der schleppenden Fortschreibung der Regionalpläne und der Genehmigungslage. „Die Situation der Windenergie in Sachsen ist dramatisch“, erklärt Prof. Martin Maslaton, Vorsitzender des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) in Sachsen. Will die Landesregierung ihre Klimaziele erreichen, muss sie reagieren.

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Konfliktfeld Windenergie und Luftverkehr: VG Koblenz zum Anspruch eines Windenergie Projektierer auf Änderung einer Platzrundenführung

I. Die Entscheidung Mit Gerichtsbescheid vom 30.4.2020 entschied die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz über die Klage eines Windenergieprojektierers auf Anpassung der Platzrundenführung am Sonderlandeplatz Hoppstädten-Weiersbach. Hintergrund war ein Genehmigungsantrag zur Genehmigung von drei Windenergieanlagen im Saarland, an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Die Klägerin beantragte die Anpassung der Platzrunde des Sonderlandeplatzes Hoppstädten-Weiersbach, da diese nach Ansicht der Genehmigungsbehörde dem Vorhaben entgegenstand. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte die Klage des Vorhabenträgers auf Erteilung der Genehmigung als unzulässig ab, da es der Klägerin an der notwendigen Klagebefugnis fehle. Sie könne keine Anpassung der Platzrunde verlangen, da die Platzrunde ausschließlich der Sicherheit des Luftverkehrs diene und die Klägerin nicht in ihren subjektiven Rechten verletze.

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Neues Urteil zum EEG - BGH-Urteil hilft Betreibern von EEG-Anlagen bei Einsman-Entschädigungen

Eine Entschädigung ist laut BGH auch fällig, wenn Netzausbaumaßnahmen zu einer verringerten Aufnahmekapazität führen. Betroffene Betreiber sollten jetzt Entschädigungen einfordern. Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen haben auch dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Anlage aufgrund von Netzausbaumaßnahmen abgeschaltet wird. Das zeigt ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Härtefallregelung nach § 15 EEG (BGH, Urteil vom 11. Februar 2020 -XIII ZR 27/19).

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BGH entscheidet zugunsten der Anlagenbetreiber: Entschädigungsansprüche nach § 15 EEG auch bei Einspeisemanagement infolge von Netzausbau

Der BGH hat dem Gezerre um die Anwendbarkeit von Entschädigungsansprüchen nach dem EEG für Fälle des Netzausbau nun ein Ende bereitet. Die in ihrer Anwendung immer wieder umstrittene Härtefallregelung nach § 15 EEG greift nach Auffassung der Bundesrichter gerade auch dann, wenn Netzausbaumaßnahmen zu einer verringerten Aufnahmekapazität führen und Anlagenbetreiber infolgedessen ihre Anlagen abregeln müssen (BGH, Urteil vom 11. Februar 2020 -XIII ZR 27/19). Hintergrund der Auseinandersetzung Dem Urteil ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. Geklagt hatte ein Anlagenbetreiber aus Brandenburg, dessen sechs Windenergieanlagen im Zeitraum zwischen 2014 und 2016 mehrfach vom Netz getrennt werden mussten. Grund war unter anderem, dass der örtliche Verteilnetzbetreiber in diesem Zeitraum Reparatur-, Instandhaltungs- und Ausbaumaßnahmen am Netz durchgeführt hatte. Diese Arbeiten resultierten zeitweise in deutlich verringerten Aufnahmekapazitäten. Um das Netz nicht zu überlasten mussten in der Folge die angeschlossenen Anlagen gedrosselt werden. Die entgangenen Einnahmen forderte der betroffene Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber zurück. Zu Recht, so nun das Karlsruher Urteil.

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UPDATE: Denkmalschutz steht der Windenergie nicht entgegen

In unserer Meldung vom 17.06.2019 (https://www.maslaton.de/news/VG-Sigmaringen-Denkmalschutz-steht-der-Windenergie-nicht-entgegen--n700) berichteten wir bereits über ein durch uns erstrittenes Urteil vor dem VG Sigmaringen vom 14.02.1019 (9 K 4136/17), in dem es um das Entgegenstehen des Belangs des Denkmalschutzes gegenüber einem Windenergievorhaben ging. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des ca. 3 km entfernten Kulturdenkmals „Schloss Lichtenstein“ konnte nach einer Inaugenscheinnahme sowie einer abschließenden Gesamtwürdigung durch das VG ausgeschlossen werden. Gegen dieses Urteil stellte die Gegenseite einen Antrag auf Zulassung zur Berufung vor dem VGH Mannheim. Mit Beschluss vom 20.04.2020 (1 S 1943/19) hat der VGH den Antrag abgelehnt und gleichzeitig die Rechtsauffassung des VG Sigmaringen zum Denkmalschutzrecht bestätigt.

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Kommt ein Planungssicherstellungsgesetz?

I. EinleitungAm 29.04.2020 wurde im Bundeskabinett das Planungssicherstellungsgesetz beschlossen. Der Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist eine Reaktion auf die allseits um sich greifende Corona-Pandemie.Sowohl bei Planaufstellungen, als auch bei Genehmigungsverfahren und weiteren Verwaltungsverfahren bedarf es der Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungen, Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen. Dabei war bisher die physische Anwesenheit von Personen immer noch zwingende Voraussetzung. Die Kontaktverminderungsmaßnahmen aufgrund der Covid19-Krise führen nicht nur zur Einschränkung von privaten Zusammenkünften, sondern erschweren auch die Einsichtnahme in maßgebliche Planungsunterlagen, wenn die zuständigen Behörden nicht mehr im früheren Maße für den Publikumsverkehr geöffnet sind. Öffentliche Versammlungen sind überhaupt nicht mehr möglich. Dies bringt zahlreiche Planungs- und Genehmigungsverfahren in die Gefahr des Stockens und letztlich in die Gefahr des Scheiterns.Daher ist die Initiative der Bundesministerien diesem Problem entgegenzuwirken zu begrüßen. Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet vor. Dabei werden die Verfahrensvorschriften nicht nur für die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Baugesetzbuch und das Bundesimmissionsschutzgesetz, sondern auch für das Raumordnungsgesetz, das Energiewirtschaftsgesetz und viele weitere Gesetze geregelt. Der Sprung in die Digitalisierung wird hier jedoch nicht vollständig gewagt.

Bild zu UPDATE: Zugang und Eigentümerinformationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens

UPDATE: Zugang und Eigentümerinformationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens

In unserem Beitrag vom 02.03.2020 berichteten wir bereits über ein streitiges Verfahren, in dem es um den erfolgreichen Kampf der Windenergiebranche um den Zugang zu Eigentümerinformationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens ging. In diesem Zusammenhang erreichten uns viele Anfragen hinsichtlich eines Urteils vom 06.01.2020 mit ähnlichem Streitgegenstand. Wir möchten klarstellen, dass es sich hierbei um eine fehlerhafte Information handelt. Das angesprochene Urteil ist vom Verwaltungsgericht Dresden vom 06.11.2019 (AZ 4 K 5232/17) und untermauert im Grundsatz die bisherige Auffassung von unseren Rechtsanwälten in diesen Verfahren.

Bild zu Bundesregierung muss behördliche Corona-Maßnahmen gesetzlich unterfüttern

Bundesregierung muss behördliche Corona-Maßnahmen gesetzlich unterfüttern

Die BNetzA reagiert schnell auf Verzögerungen für die Projektrealisierung durch Corona. Der Gesetzgeber sollte jetzt Unsicherheiten aus dem Markt nehmen. Die Bundesnetzagentur hat am 23.03.2020 erste Maßnahmen ergriffen, um Härten infolge pandemiebedingter Projektverzögerungen für bestehende und künftige Auktionsgewinner zu mindern. Die Behörde gab bekannt, dass die Entscheidung über neue Zuschläge zunächst nicht im Internet bekanntgegeben wird. Das ist schlau gemacht: Denn damit laufen Fristen wie Pönalen, Realisierungsfristen und Zahlungen der Zweitsicherheit nicht an. Erst nach einer Beruhi...

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Unterstützung bei den EEG-Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur in der Corona-Krise – Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Am 23.03.2020 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Leitlinien zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise. Die Bundesnetzagentur hat die Befürchtungen in der Branche hinsichtlich der Realisierungsfristen wahrgenommen. Um die Marktteilnehmer vor einem Verfallen ihrer Gebote und etwaigen Pönalen zu schützen, hat sich die BNetzA zu kurzfristigen unbürokratischen Maßnahmen entschlossen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Maßnahmen sind aber teilweise unklar oder fehlen. Damit fehlt aber auch zu einem nicht unerheblichen Teil die erforderliche Rechtssicherheit für die Betreiber. Unbürokratisches Entgegenkommen Auf den ersten Blick wirken die Maßnahmen natürlich beruhigend. Sie werden von der Branche einhellig begrüßt. Die anstehenden Ausschreibungsverfahren werden zwar zunächst wie geplant durchgeführt, eine öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge, wie sie § 35 EEG 2017 vorsieht, erfolgt aber vorläufig nicht.