Tracking pixel News zu Bauplanungsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Bauplanungsrecht

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PV-Dachanlagen im Außenbereich

Widersprüchliche Gesetze führen zu hoher Komplexität!Ausgangslage zur Planung von Solaranlagen bzw. Photovoltaikanlagen sind insbesondere zwei zu begutachtende Aspekte. Einerseits muss genehmigungsrechtlich geprüft werden, ob eine Gebäudeanlage überhaupt auf dem jeweiligen Gebäude errichtet werden darf. Gleichzeitig muss aber der zukünftige Anlagenbetreiber auch erkennen, ob die Voraussetzungen für die EEG-Vergütung noch gegeben sind, da durch die jüngste und gerade erst im Gesetzblatt verkündete sog. PV-Novelle die Vergütungsfähigkeit im Außenbereich eingeschränkt wurde.

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NEUES BUCH: Der Begriff der Anlage im Umwelt- und Energierecht

Christoph Richter Der Begriff der Anlage im Umwelt- und Energierechtanhand ausgewählter Gesetze und unter besonderer Berücksichtigung von Biomasseanlagen Inauguraldissertation Ziel dieser Arbeit war es, zu untersuchen, inwieweit sich die bislang nicht untermauerte Behauptung, dass insbesondere im Umwelt- und Energierecht kein einheitlicher Anlagenbegriff existiert, bestätigen lässt. [...] Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit bildete deshalb vor allem die Suche nach einer einheitlichen Definition des Anlagenbegriffes für das gesamte Umwelt- und Energierecht. Informationen: Verlag für alterna...

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NEUES BUCH: EER - Erneuerbare-Energien-Recht

Martin Maslaton (Hrsg.) EERErneuerbare-Energien-RechtGesetzessammlung Aus der anwaltlichen Praxis heraus entstanden vereint dieses Kompendium die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Das EER ist eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für alle Branchenteilnehmer in diesem dynamischen Rechtsgebiet. Die integrierte Griffleiste, Querverweise und ein umfangreiches Sachwortregister ermöglichen einen schnellen Einstieg und erleichtern so die tägliche Arbeit. Inklusive: - EEG in den Fassungen von 2004 – 2012- PV-Novelle 2012 berücksichtigt- aller Verordnungen zum EE...

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Teure Kabelgestattungsverträge – kennt die Gier mancher Gemeinden noch Grenzen?

Das Problem ist bekannt, Berlin ist pleite und auch die übrigen Gemeinden und Kommunen sind klamm – so verwundert es nicht, dass manche Gemeinden für die Verlegung von Kabeln in ihre öffentlichen Grundstücke ein Entgelt verlangen, das die Rentabilität des Projektes schnell infrage stellt.Die Inanspruchnahme öffentlicher Straßen und Wege für die Verlegung von Kabeln zum Anschluss einer Windenergie- oder PV-Anlage an die nächstgelegene Trafostation oder ein Umspannwerk erfolgt in zwei Schritten:1. Besteht ein Gestattungsanspruch gegen die Gemeinde per se?2. Muss für diese Inanspruchnahme gezahlt werden, wenn ja, wie viel? 

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Neues Landesplanungsgesetz in Baden-Württemberg

Ein Hindernis weniger auf dem Weg zum Ausbau der Windenergie Im Mai 2012 wurde eine neue Grundlage für den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg gelegt. Mit dem neuen Landesplanungsgesetz wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen. In der bisherigen Fassung des Landesplanungsgesetzes, welches noch aus Regierungszeit von Ministerpräsident Erwin Teufel stammt, war zwar ein Prozent der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie vorgesehen, allerdings waren viele Flächen aufgrund ungünstiger bzw. schlechter Windverhältnisse grundsätzlich für die Windenergie nicht nutzbar.In den Regionalplänen gibt es künftig keine Ausschlussgebiete mehr, sondern nur noch Vorranggebiete und damit Regionen, in denen die Windkraftnutzung zulässig ist, sie aber außerhalb nicht ausschließen (anders als Vorrang- und Eignungsgebiete). 

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Tiefflugproblematik entschärft!

Konflikte zwischen Tiefflugkorridoren und Windenergie in Deutschland weitestgehend entschärfbarVielen von uns ist das Problem hinreichend bekannt: Selbst in ausgewiesenen Windvorrangflächen gibt es oft fachrechtliche Einwendungen, die geeignet sind, Windenergieprojekte scheitern zu lassen. Neben den Teilaspekten militärische Übungsgebiete, Schutzbereichsfragen, Radar (§ 18 a LuftVG) und Platzrunden sind/waren es vor allen Dingen die Tiefflugkorridore, die in tatsächlicher aber auch rechtlicher Hinsicht für die Projekte ausgesprochen schwierig zu bewältigen waren. In rechtlicher Hinsicht resultiert dies daraus, dass es sich bei einer solchen Einwendung der Bundeswehr um einen sogenannten unbenannten öffentlichen Belang des Bauplanungsrechts handelt. Dieser ist jedenfalls prinzipiell auch rechtlich dazu in der Lage, sich in einem Vorrang- und Eignungsgbiet jedenfalls insoweit durchzusetzen, als zunächst die immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde versagt werden muss.