Die Unentschlossenheit der Bundespolitik führt zu Unsicherheiten auf regionaler Ebene. Der Planungsverband Region Chemnitz teilte daher kürzlich mit, die Planung für Windenergie gänzlich einzustellen, bis auf Bundes- und Landesebene Entscheidungen getroffen werden, die für mehr Rechtssicherheit für die Planung sorgen.
Auf Bundesebene werden derzeit Gesetzesvorhaben im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung diskutiert, die mit Vorgaben für die Nutzung von Windkraft gekoppelt werden sollen. Unter anderem wird ein neuer § 35a BauGB einen pauschalen Abstand von 1000 Metern für Windenergieanlagen zu Wohnbebauung festlegen. Der Koalitionsvertrag der Parteien CDU, SPD und Bündnis 90-Die Grünen für die Jahre 2019 bis 2024 in Sachsen sieht bereits vor, von einer den Ländern eingeräumten Ermächtigung, geringere Abstände vorzusehen, keinen Gebrauch zu machen, um die Akzeptanz der Bevölkerung für Windkraftanlagen zu steigern. Außerdem soll eine Nutzung der Windenergie im Wald ausgeschlossen werden.