
Das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2019 wurde (endlich) verabschiedet!
Das Ergebnis ist jedoch ernüchternd. Der Bundestag hat in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause in der Nacht zum Freitag, den 28.06.2019, um 1:30 Uhr ein zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU Verordnung 2016 / 679 und zur Umsetzung der EU- Richtlinie 2016 / 680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs-und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU) beschlossen, dem CDU/CSU und SPD zustimmten, während die Opposition ihn ablehnte. I. Inhalt und Zweck des Anpassungsgesetzes Das zweite Datenschutz-Anpassungsgesetz soll in erster Linie bereichsspezifische Datenschutzregeln in Fachgesetzen an die verbindlichen Vorgaben der DS-GVO anpassen.