Das Landgericht Bochum wie auch das Landgericht Chemnitz bestätigen die Rechtskonformität des EEG
Nachdem bereits am 06.11.2012 (Az. I-12 O 138/12) das Landgericht Bochum die Rechtskonformität des EEG nicht in Zweifel gezogen hat, wurde nunmehr auch durch das Landgericht Chemnitz am 22.03.2013 (Az. 1 HKO 1113/12) in gleicher Weise ausgeurteilt.Gegenstand der jeweiligen Gerichtsurteile war die Rückforderung der EEG-Umlage gegenüber dem jeweiligen Netzbetreiber durch den Letztverbraucher. Hierbei wurde seitens von Textilherstellern das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für verfassungswidrig gehalten. Sie stützten ihren Rückforderungsanspruch auf eine rechtsgrundlos erfolgte Bereicherung.