Die novellierte Direktvermarktung im Sinne des EEG 2012
„Was ist eigentlich Direktvermarktung?“ Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Novellierung des EEG zum 01.01.2012 hat der Gesetzgeber insbesondere die Marktreife der Erneuerbaren Energien vorantreiben wollen. Die bereits im zeitlichen Anwendungsbereich des EEG 2009 integrierte Direktvermarktung hat eine erhebliche Neuregelung erfahren, die wir Ihnen gerne in diesem und den folgenden Newslettern vorstellen wollen. In diesem Newsletter werden wir Ihnen den Begriff und die allgemeinen Voraussetzungen zur Teilnahme erläutern, bevor wir in den nachfolgenden Newslettern die Marktprämie, das Grünstromprivileg, die Flexibilitätsprämie sowie die besonderen vertraglichen Regelungen vorstellen.