
Der Umgang mit Wetterradarstandorten
Informationen zur Errichtung von WEA im Nahbereich der Messsysteme des DWD Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist eine Bundesbehörde im Ressort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dabei ist er grundsätzlich als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der planungsrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb von WEA zu beteiligen.