Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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Ohne Masterplan

Während die Parteien und Medien nach der Entlassung von Norbert Röttgen noch über Anstand in der Politik debattieren, haben diejenigen, die die Energiewende umsetzen sollen, ganz andere Sorgen. Es waren ernüchternde Fakten, die Dr. Peter Hoffmann von Tennet am Montagabend auf einer Veranstaltung der Hofer Mittelstands-Union (siehe Infokasten) im Autohaus Müller präsentierte. Er verwies auf eine Studie, wonach zusätzlich 4500 Kilometer Stromleitungen bis 2020 errichtet werden müssen. Auf den in Bayreuth ansässigen Übertragungsnetzbetreiber Tennet entfallen davon nach seinen Angaben 1800 Kilometer. Von den anvisierten 4500 Kilometern seien jedoch erst 90 Kilometer erreicht worden. „Wenn es in diesem Tempo so weiter geht, dann wird es schwierig.

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Wind von allen Seiten

..."Der Ausbau der Windenergie in Sachsen hat an Dynamik verloren", bringt es Professor Dr. Martin Maslaton, Sächsischer Landesvorsitzender des Bundesverbandes Windenergie e.V. (BWE) und Professor für das Recht der erneuerbaren Energien an der TU Chemnitz und der Bergakademie in Freiberg auf den Punkt. Wurde im Jahr 2009 bei der sächsischen Windkraft noch ein Leistungszuwachs von 50,3 Megawatt verzeichnet, waren es 2010 noch 44,35 und 2011 33,05 Megawatt - und das im Jahr der Energiewende. Der künftige Windenergieausbau soll unter anderem durch das sogenannte Repowering erfolgen. Dabei werden ...

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Tiefflugproblematik entschärft!

Konflikte zwischen Tiefflugkorridoren und Windenergie in Deutschland weitestgehend entschärfbarVielen von uns ist das Problem hinreichend bekannt: Selbst in ausgewiesenen Windvorrangflächen gibt es oft fachrechtliche Einwendungen, die geeignet sind, Windenergieprojekte scheitern zu lassen. Neben den Teilaspekten militärische Übungsgebiete, Schutzbereichsfragen, Radar (§ 18 a LuftVG) und Platzrunden sind/waren es vor allen Dingen die Tiefflugkorridore, die in tatsächlicher aber auch rechtlicher Hinsicht für die Projekte ausgesprochen schwierig zu bewältigen waren. In rechtlicher Hinsicht resultiert dies daraus, dass es sich bei einer solchen Einwendung der Bundeswehr um einen sogenannten unbenannten öffentlichen Belang des Bauplanungsrechts handelt. Dieser ist jedenfalls prinzipiell auch rechtlich dazu in der Lage, sich in einem Vorrang- und Eignungsgbiet jedenfalls insoweit durchzusetzen, als zunächst die immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde versagt werden muss.

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Sonstige Direktvermarktung und Vertragsgestaltung

Direktvermarktungsvertrag als Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir Ihnen in den vorangegangenen Newslettern zum Thema Direktvermarktung nach dem EEG 2012 die allgemeinen Voraussetzungen, die Marktprämie und das Grünstromprivileg erläutert haben, möchten wir Ihnen an dieser Stelle die „sonstige Direktvermarktung“ im Sinne des § 33b Nr. 3 EEG 2012 vorstellen. Gleichzeitig möchten wir Ihnen die üblichen Regelungsinhalte von Direktvermarktungsverträgen näher bringen und auf mögliche Fallstricke hinweisen.