Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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Mutloser Landesentwicklungsplan

Windenergie-Verband kritisiert Regierungspläne für Landesentwicklung Nach Meinung des BWE sei der entsprechende Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans im Hinblick auf die Windenergie "mehr als enttäuschend", so erklärte es der Landesvorsitzende des Verbands, Martin Maslaton, am Montag in Dresden. Eine konkrete Vorgabe für den Ausbau der Energie im Freistaat fehle. Maslaton sprach von einem Dokument der Mutlosigkeit. Andere Bundesländer seien bei dem Thema weiter.

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Landesentwicklungsplan enttäuscht auf ganzer Linie

LEP-Entwurf wird Energiewende nicht gerecht, kritisiert Windenergieverband in Stellungnahme Heute läuft die Frist für Stellungnahmen zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) ab. Der Landesverband Sachsen des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE) kommentiert in einer umfangreichen Stellungnahme die dort getroffenen Vorgaben zur Windenergie. „Dieser Entwurf wird den notwendigen Anforderungen an die vom Bund geforderte Energiewende überhaupt nicht gerecht“, kritisiert BWE-Landesvorsitzender Prof. Martin Maslaton. „Dieser LEP- Entwurf enttäuscht leider auf der ganzen Linie und wird in dieser Fassung kaum dazu beitragen, die Windstromproduktion von derzeit 1.350 GWh pro Jahr wie von der Landesregierung geplant auf 3.500 GWh im Jahr 2020 zu erhöhen.“

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Windenergieanlagen zum Eigenverbrauch auch in Industriegebieten!

In der aktuellen Diskussion um eine Novellierung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Rahmen der von der Bundesregierung forcierten Energiewende muss auch über eine Änderung des Paragrafen 14, Absatz 2 der BauNVO nachgedacht werden. Nach § 14 Abs. 2 BauNVO können Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien in Baugebieten als Ausnahme zugelassen werden, wenn es sich um untergeordnete Nebenanlagen zu den jeweils in den Gebieten zulässigen Vorhaben handelt. Dies wäre beispielsweise der Fall bei großen Windenergieanlagen für energieintensive Betriebe.

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Erweiterung der Klagebefugnis für Umweltverbände = Erschwerung von Windenergieprojekten

Auswirkung des Urteils des EuGH v. 12.05.2011 Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 12.05.2011 (Az. C -115/09) die Rolle von Umweltschutzverbänden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie bei der gerichtlichen Überprüfung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen erheblich gestärkt. Nach dem Urteil des EuGH steht Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die Umweltschutzverbänden die Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gegen die Genehmigung von Projekten, die „möglicherweise Auswirkungen auf die Umwelt haben“, verwehren, wenn die Umweltschutzverbände lediglich die Verletzung von Vorschriften geltend machen, die die Allgemeinheit, nicht aber die Rechte Einzelner schützen.

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Die novellierte Direktvermarktung im Sinne des EEG 2012

„Was ist eigentlich Direktvermarktung?“ Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Novellierung des EEG zum 01.01.2012 hat der Gesetzgeber insbesondere die Marktreife der Erneuerbaren Energien vorantreiben wollen. Die bereits im zeitlichen Anwendungsbereich des EEG 2009 integrierte Direktvermarktung hat eine erhebliche Neuregelung erfahren, die wir Ihnen gerne in diesem und den folgenden Newslettern vorstellen wollen. In diesem Newsletter werden wir Ihnen den Begriff und die allgemeinen Voraussetzungen zur Teilnahme erläutern, bevor wir in den nachfolgenden Newslettern die Marktprämie, das Grünstromprivileg, die Flexibilitätsprämie sowie die besonderen vertraglichen Regelungen vorstellen. 

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Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ vom 14.02.2012

„Erleichterung der Zulässigkeit von Solaranlagen auf Dach- oder Außenflächen von Gebäuden“ Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 14.02.2012 den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ vorgelegt.