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News zu Raumordnungsrecht

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Photovoltaik: Kritik am Entwurf des LROP Niedersachsen – Der Faktencheck

„Die Büchse der Pandora ist geöffnet“ liest man aktuell in der TopAgrar (Beitrag vom 15.12.2021) zum zweiten Entwurf des LROP. Hintergrund: Die Unzulässigkeit von Photovoltaik-Anlagen in Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft wird gestrichen. Die vehemente Kritik ist unberechtigt. Beitrag: Durch LROP fallen Agrarflächen Photovoltaikprojektierer:innen zum OpferDie TopAgrar veröffentlichte zuletzt nahezu wortgenau eine Pressemitteilung des Landvolk e. V.. Der Landvolk e. V. kritisiert dort den zweiten Entwurf des LROP Niedersachsen, da dieser Vorbehaltsgebiete für landwirtschaftlich genutzte Flächen für Photovoltaik zugänglich mache. Die Flächen würden dadurch zum Objekt für Profitinteressen. Eine journalistische Einordnung dieser Mitteilung im Beitrag der TopAgrar erfolgte leider nicht. Dies kann indes nicht unkommentiert bleiben, denn durch die Pressemitteilung entsteht zu unrecht der nachhaltige Eindruck, der Gesetzgeber in Niedersachsen lege rechtsverbindlich Vorranggebiete für Photovoltaikanlagen in Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft fest.

Bild zu Windenergie – Teilplan Windenergie des Regionalplans Osttühringen unwirksam

Windenergie – Teilplan Windenergie des Regionalplans Osttühringen unwirksam

Das VG Gera urteilte, dass die Anforderungen an die Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten mit Ausschlusswirkung i.S.d. § 35 Ab. 3 S. 3 BauGB nicht eingehalten würden. Der Teilregionalplan Wind schaffe für die Windenergienutzung im Plangebiet nicht in substantieller Weise Raum. Die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sieht sich in ihrer Meinung bestätigt und rät Projektierer:innen, schnellstmöglich Genehmigungen bzw. Vorbescheide zu beantragen. Hintergrund Gegenstand des Verfahrens war die Klage einer Betreiberin von Windenergieanlagen (WEA) auf Erteilung einer Genehmigung zum Bau und Betrieb einer WEA. Der Landkreis Greiz und das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz versagten die Erteilung der Genehmigung – dem Vorhaben stehe der im Dezember 2020 in Kraft getretene 'Sachliche Teilplan Windenergie 2020‘ entgegen.

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Windenergie - Fortschrittliche Rechtsprechung des OVG Koblenz hält an

Das OVG hatte sich mit den üblichen, die Windenergie verhindernden Einwendungen auseinanderzusetzen: Rotmilan-Bruthorste. Verstoß gegen das Abstandsgebot. Unterlassene Raumnutzungsanalyse … die typischen Dinge eben. Die Genehmigung von Windenergieanlagen ist rechtmäßig, urteilte das OVG Koblenz in der Berufungsinstanz am 01.09.2021 (Az: 1 A 1152/20.OVG) und bestätigte damit ein Urteil des VG Koblenz vom 10.06.2020 (Az: 4 K 702/17.KO). Das Urteil steht in einer Reihe der den Klimaschutz und Ausbau der Windenergie fördernden Rechtsprechung vieler Gerichte, nicht zuletzt der des OVG Koblenz. Der HintergrundStreitiger Punkt der Genehmigung von zwei Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz und dem dies bestätigenden erstinstanzlichen Urteil war das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es verbietet, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu töten. Problematisch war dies deshalb, weil der Standort der Windenergieanlagen knapp innerhalb der sog. Tabuzone von 1.500 m um einen lokalisierten Rotmilan-Horst liegt.

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Regionalplan Uckermark-Barnim – Droht das Moratorium?

Mit Hinweisbeschluss vom 14.09.2020 (Az.: OVG 10 A 16.17) hat sich der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen den Sachlichen Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ zu dessen Wirksamkeit unter Darlegung seiner vorläufigen Rechtsauffassung geäußert. Dem im Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 43 vom 18.10.2016 bekannt gemachten Teilplans stehen demnach verschiedene rechtliche Bedenken entgegen. Antragstellerin dieses Normenkontrollantrages ist ein Windkraftprojektierer, deren Interessen von der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem OVG Berlin-Brandenburg vertreten werden.