Tracking pixel News zu Verwaltungsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Verwaltungsrecht

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NEUAUFLAGE. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung

Ab sofort die 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung, Martin Maslaton (Hrsg.) Aus der anwaltlichen Praxis heraus entstanden, vereint diese Gesetzessammlung die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das EER ist eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für alle Branchenteilnehmer in diesem dynamischen Rechtsgebiet. Die integrierte Griffl eiste, Querverweise und ein umfangreiches Sachwortregister ermöglichen einen schnellen Einstieg und erleichtern so die tägliche Arbeit. Seit der letzten Auflage der EER-Geset...

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Der Datensammelwut des Staates ein Ende gesetzt! - Statistische Landesämter erheben Unternehmensdaten gesetzeswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15.03.2017 entschieden, dass die derzeitige behördliche Praxis bei der Heranziehung von Unternehmen zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik rechtswidrig ist (BVerwG 8 C 9.16). Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht die stattgebende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 03.03.2016 (OVG Bautzen 3 A 547/13), über die wir mit unserem Newsletter vom 04.03.2016 informierten, bestätigt. Damit steht fest, dass die gegenwärtige Verwaltungspraxis der Statistischen Landesämter bei der Heranziehung von Unternehmen zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik aus folgenden Gründen rechtswidrig ist: Die Dienstleistungsstatistik gibt Auskunft über die Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Dienstleistungsbereich.

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Mäusebussard und Windenergieanlagen - Windkraftsensibel oder nicht?

Seit der Veröffentlichung der „Progress-Studie“ zieht der Mäusebussard bei der Planung von Windenergieanlagen seine Kreise. Die Handhabung dieser neuen Thematik durch die Genehmigungsbehörden und die UNBs ist aktuell noch sehr uneinheitlich, was natürlich zu einer Verunsicherung bzw. erheblichen Rechtsunsicherheit führt. Etwas Klarheit bringt nun ein weiterer Beschluss des VGH Mannheim vom 21.02.2017, welcher seinen Beschluss vom Sommer 2016 nochmal klar bestätigt: Demnach ist es aktuell naturschutzfachlich vertretbar, d.h. von der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative gedeckt, den Mäusebussard nicht als windkraftsensibel zu erachten.

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Entwicklungen in Schleswig-Holstein - Neues Klimaschutzgesetz und Verlängerung des Moratoriums für die Windenergie

In Schleswig Holstein hat es im Februar in Sachen Erneuerbare Energien wichtige Entwicklungen gegeben: So hat der Landtag nun am 24.02.17 das neue Klimaschutzgesetz beschlossen. Anknüpfend an das Ziel der Pariser Klimakonferenz die Erderwärmung auf 2° C zu begrenzen, sollen neue Regelungen in Schleswig-Holstein eingeführt werden, um den CO2- und Treibhausgasausstoß stark zu verringern, konkret um 80-95% bis 2050 gegenüber den Werten von 1990. Hierzu soll die Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien bis 2025 auf 37 Terrawattstunden ausgebaut und bis 2030 auf 44 Terrawattstunden erhöht werden. Um eine nachhaltigere Energieversorgung auf den Weg zu bringen werden u.a. die Wärmeenergieunternehmen dazu verpflichtet, genaue Angaben über Preis und Erzeugung der Fernwärme im Internet öffentlich zu machen. Bis 2050 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien in der Wärmeerzeugung mindestens 22% betragen.

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Großer Senat des BFH verwirft den Sanierungserlass des BMF

Mit Beschluss vom 28.11.2016 hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass die im sogenannten Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)1 vorgesehenen Steuerbegünstigungen von Sanierungsgewinnen gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstoßen.2 Diese Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 28.11.2016 beendet die in der Rechtsprechung und im Schrifttum lange und kontrovers geführte Diskussion, ob der von der Finanzverwaltung bislang angewendete Sanierungserlass noch eine gesetzliche Grundlage hat.

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Windenergie und Erdbebenmessstationen

Das Jahr 2016 ist im Hinblick auf die Thematik Windenergie und Seismologie mit einigen Erkenntnissen zu Ende gegangen. So setzte sich das VG Aachen in einem Ende des Jahres veröffentlichten Eilbeschluss als – soweit ersichtlich – erstes Gericht mit dieser Thematik auseinander. Das VG Aachen verortet die Thematik nicht im Rahmen des Rücksichtsnahmegebotes, sondern erachtet die Belange der Seismologie als unbenannten öffentlichen Belang i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB und wendet entsprechender die Rechtsprechung zur Störung von Radaranlagen an. Als solcher können die Belange der Seismologie jedenfalls dann einem privilegierten Windenergievorhaben entgegenstehen kann, wenn die Erzielung der gewünschten Ergebnisse verhindert, verschlechtert, verzögert oder spürbar erschwert wird.

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Gegen-Wind durch die Regionalplanung in Schleswig-Holstein?

Es herrscht weiterhin mächtig Trubel in Schleswig-Holstein bezüglich der Planung für Windenergieanlagen. Zur Erinnerung: Mit Urteil vom 20.01.2014 (Az. 1 KN 6/13 u.a.) hatte das OVG Schleswig die Regionalpläne in formeller und materieller Hinsicht für unwirksam erklärt. Aufgrund dessen trat am 22.05.2015 das „Windenergieplanungssicherstellungsgesetz“ (WEPSG) in Kraft, das zur Überbrückung in einem Zeitraum von zwei Jahren die Genehmigungen für die Errichtung von neuen Windenergieanlagen vorläufig bis zum 05.06.2017 untersagt, um die Regionalplanung durch die Landesplanungsplanungsbehörde zu sichern. Die entsprechende Vorschrift des § 18a Landesplanungsgesetz wurde vom VG Schleswig am 10.09.2015 (Az.: 6 A 190/13) inzident für verfassungsgemäß erachtet.

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Windenergie und Wetterradar Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht Urteilsgründe

Am 22.09.2016 hatte das Bundesverwaltungsgericht die u.a. Revision des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gegen das vorangegangene Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz zurückgewiesen. Hintergrund war ein Streit zwischen dem DWD und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm über die Rechtmäßigkeit zweier Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von mehreren Windenergieanlagen in einer Entfernung von 10-11 km zu einem vom DWD betriebenen Wetterradar. Der DWD machte im Wesentlichen geltend, dass durch diese Nähe und die Ausmaße der geplanten Windenergieanlagen, das ohnehin schon vorbelastete Wetterradar gestört werde und diese Störung einer Genehmigung entgegenstehe. Dabei sei nur der DWD in der Lage, die entsprechenden Wertungen, wann eine Störung zu erwarten sei und ob sie deren Gewichtigkeit gegen die Interessen der Windenergienutzung durchsetzten, kompetent vorzunehmen. Ihm stünde insoweit ein – selbst durch Gerichte nicht vollständig überprüfbarer – Beurteilungsspielraum zu.

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Interview „Das Thema Klimaschutz verschwindet immer mehr“

... sagt der Jurist Martin Maslaton. Die Windkraftbranche dürfe ihre Ursprünge nicht vergessen. Bei den Ausschreibungen sieht er Gefahren für kleinere Bieter, so etwa Bürgergesellschaften. neue energie: Herr Maslaton, die ersten Erfahrungen mit Photovoltaik-Ausschreibungen liegen vor. Wie schätzen Sie die Ergebnisse ein? Martin Maslaton: Aus meiner Sicht ist die Akteursvielfalt bedroht. Es gibt Projektgesellschaften, bei denen man klar erkennen kann, dass große Unternehmen dahinterstehen. Man weiß damit natürlich auch, dass die Projekte eben nicht Bürgern oder kleineren Firmen gehören. Und fat...

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Windenergie und Wetterradar - BVerwG entscheidet über Revisionen des Deutschen Wetterdienstes

Das BVerwG hat heute über die Revision des Deutschen Wetterdienstes gegen das Urteil des OVG Koblenz sowie über jene gegen das Urteil des VGH München verhandelt und entschieden. In der Vorgängerinstanz hatte der DWD zwei von unserem Haus betreute Genehmigungen zur Errichtung von insg. 3 Windenergieanlagen im Abstand von ca. 10-11km zum Wetterradar Neuheilenbach beklagt. Zur Begründung verwies der DWD auf eine vermeintlich zu erwartende Störwirkung der Windenergieanlagen sowie eine damit verbundene Gefahr durch mangelhafte Unwetterwarnungen. Das OVG hatte - gestützt auf den Vortrag des auch schon erstinstanzlich bestellten Gutachters - die vom DWD vorgetragenen Befürchtungen allerdings nicht für zureichend gehalten, um darauf basierend eine Genehmigung für privilegierte Windenergievorhaben zu versagen bzw. aufzuheben. Das OVG hatte daher eine unzumutbare Störung des Wetterradars bzw. ein Entgegenstehen der Belange des DWD ebenso zutreffend verneint wie einen Beurteilungsspielraum des DWD.