Tracking pixel News zu Energierecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Energierecht

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„Isolierte“ Darstellung von Flächen für die Windenergie im Flächennutzungsplan ohne gesamträumliches Planungskonzept

Das OVG Münster hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Normenkontrollurteil zu den Angriffsmöglichkeiten gegen eine isolierte Darstellung von Flächen für die Windenergie nach § 249 Abs. 1 BauGB geäußert. Haben Gemeinden eine Flächennutzungsplanung zur Darstellung von Flächen für die Windenergie auf Grundlage eines gesamträumlichen, schlüssigen Planungskonzeptes dargestellt, gibt ihnen § 249 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, im Nachgang zu dieser Planung „isoliert“, also ohne erneutes gesamträumliches Planungskonzept zusätzliche Flächen für die Windenergie im Flächennutzungsplan darzustellen.

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KWK-Ausschreibungen steht nichts mehr im Wege: Ausschreibungsverordnung in Kraft getreten

Im Zuge der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz: KWKG) hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2017 die Weichen für die Umstellung der KWK-Förderung auf ein wettbewerbliches Ausschreibungssystem gestellt und einen ersten rechtlichen Rahmen abgesteckt. Die am 18.08.2017 in Kraft getretene KWK-Ausschreibungsverordnung füllt diesen Rechtsrahmen nun aus und regelt das Ausschreibungsverfahren im Detail. Damit steht der Ausschreibung einer Förderung für neue und modernisierte KWK-Anlagen im Leistungssegment zwischen einem und 50 Megawatt sowie für innovative KWK-Systeme nichts mehr entgegen.

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Verordnung zu gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen in Kraft getreten

Am 17.08.2017 wurde die Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (kurz: GemAV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie ist damit am Folgetag, d.h. am 18.08.2017, in Kraft getreten. Die geplanten gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergie an Land und Solaranlagen gehen auf einen zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission geschlossenen Kompromiss zurück. Letztere hatte die jüngste Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (nachfolgend: EEG 2017) unter anderem nur unter der Maßgabe beihilferechtlich genehmigt, dass zumindest im Rahmen einer Pilotphase auch technologieübergreifende Ausschreibungen getestet werden.

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LEP-Fortschreibung Rheinland-Pfalz – unmittelbare Rechtswirkungen für private Dritte?

Seit Kurzem ist die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Rheinland-Pfalz in Kraft und beunruhigt – wie schon der Entwurf – mit seinem scharfen, zielförmigen Regelungen zur Windenergienutzung Projektierer und Betreiber. Geregelt ist nun beispielsweise ein pauschaler 1.000m-bzw. 1.100m-Abstand von Windenergieanlagen zu bestimmten Wohnnutzungen oder ein generelle Ausschluss von Windenergieanlagen aus diversen Schutzgebieten. Nach dem Wortlaut des LEP könnten diese Regelungen durchaus unmittelbar auf die Genehmigungsebene als Genehmigungshindernis durchschlagen, d.h. die Genehmigungsbehörden hätten bei ihrer Entscheidung zu prüfen, ob z.B. der Siedlungsabstand eingehalten wird.

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Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetz

Seit einigen Wochen ist das neue Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in Kraft und bringt zahlreiche Neuerung mit sich, die gerade für Windenergieprojekte von erheblicher Bedeutung sind, werden doch die meisten Angriffe gegen Genehmigungen von Windenergieanlagen durch Private Dritte oder Naturschutzverbände auf das UmwRG gestützt. Die Bundesrepublik reagiert mit der Novelle insbesondere auf das Urteil des EuGH vom 15.05.2015, welcher die sog. materielle Präklusion, ein gesetzlicher Einwendungsausschluss, für europarechtswidrig erachtet hatte. Dieser vom EuGH für europarechtswidrig erklärte Einwendungsausschluss ist gestrichen worden. Die Zulässigkeit einer Verbandsklage besteht damit unabhängig davon, ob sich ein Naturschutzverband in einem vorherigen Ausgangsverfahren (z.B. im förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren) beteiligt hat.

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Einleitung der in diesem Kalenderjahr letzten Ausschreibungsrunde für Solaranlagen

Bundesnetzagentur veröffentlicht Bekanntmachung für den Gebotstermin 01.10.2017 Die Bundesnetzagentur hat dieser Tage den für dieses Kalenderjahr letzten Ausschreibungstermin für Solaranlagen auf ihrer Internetseite bekanntgegeben. Gebotstermin ist der 01.10.2017. Da dieser auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich die Abgabefrist auf Montag, den 02.10.2017. Bis dahin können für diese Ausschreibungsrunde Gebote bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Ausgeschrieben ist ein Volumen von 200 MW. Der Höchstwert, d.h. der maximal zulässige Gebotswert, beläuft sich auf 8,84 ct/kWh.

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Bürgerenergiegesellschaften weiter auf dem Vormarsch – drastische Folgen für die Branche?

Bundesnetzagentur veröffentlicht Zuschläge der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land  Am 01.08.2017 endete die Gebotsfrist der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land. Zu diesem Gebotstermin sind 281 Gebote mit einem Volumen von insgesamt 2.927 Megawatt bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Ausgeschrieben waren lediglich 1.000 MW. Damit war auch das Ausschreibungsvolumen der zweiten Ausschreibungsrunde mehrfach überzeichnet.  Von den 281 eingegangen Geboten mussten 14 Gebote ausgeschlossen werden. 67 Gebote mit einem Gebotsumfang von insgesamt 1.013 MW erhielten einen Zuschlag, wobei die im Netzausbaugebiet zur Verfügung stehende Kapazität von 322 MW nach Angaben der Bundesnetzagentur nicht ausgeschöpft wurde. Vielmehr verzeichnete die Behörde in dieser Runde eine Konzentration der Zuschläge auf den Osten Deutschlands.

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BGH bestätigt Rückforderungsanspruch des Netzbetreibers: Betreiber, die ihre Anlage nicht melden, müssen zu Unrecht erhaltene Mehrvergütung zurückzahlen

Betreiber, die ihre Photovoltaik-Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur melden, müssen zu Unrecht erhaltene Mehrvergütung zurückzahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.07.2017 und gab damit dem Rückforderungsanspruch des Netzbetreibers statt. Vorliegend hatte der Netzbetreiber den Betreiber einer Photovoltaik-Anlage auf Rückzahlung der für den eingespeisten Strom bereits ausgezahlten Einspeisevergütung verklagt, weil dieser die Anlage entgegen seiner Angaben nicht bei der Bundesnetzagentur gemeldet hatte. Die Photovoltaik-Anlage war im Frühjahr 2012 in Betrieb genommen worden, die Meldung zur Bundenetzagentur holte der Anlagenbetreiber jedoch erst im November 2014 nach. Der Netzbetreiber forderte daher für den Zeitraum seit Inbetriebnahme bis 31.07.2014 die um den Monatsmarktwert verringerte Einspeisevergütung und seit dem 01.08.2014 bis November 2014 die volle Einspeisevergütung zurück.

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FDP als Bremse der Energiewende

Warum sich der Naumann-Stipendiat Martin Maslaton über den Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen ärgert, und was er dem FDP-Vorsitzenden Christian Lindner deshalb gerne einmal mitteilen würde. Ein Standpunkt als Offener Brief. Lieber Christian Lindner, wir haben uns rund um die Naumann-Stiftung leider nie persönlich kennen gelernt. Die Stiftung der FDP hat mich nicht nur mit einem Promotionsstipendium unterstützt. Sie stand in meinen Augen auch für eine Partei, in der das Wort Freiheit auch freies Denken meinte: Intelligent und unvoreingenommen; mutig auf der Seite der ... zum Beitrag auf: ...