Konzessionsrecht: Kein Schadensersatz bei verzögerter Netzübertragung
Im Zuge der anstehenden Energiewende nutzen immer mehr Kommunen die Möglichkeit, den Wandel der bundesdeutschen Energieversorgung initiativ und selbsttätig voranzutreiben und durch den Betrieb eigener Energieversorgungsnetze die regionale bzw. kommunale Wertschöpfung in die eigenen Hände zu nehmen. In tatsächlicher Hinsicht kommt den Gemeinden dabei zugute, dass – so Schätzungen des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU) – in den kommenden Jahren insbesondere auf dem Stromsektor mehrere tausend Konzessionsverträge auslaufen werden.