Sonstige Direktvermarktung und Vertragsgestaltung
Direktvermarktungsvertrag als Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir Ihnen in den vorangegangenen Newslettern zum Thema Direktvermarktung nach dem EEG 2012 die allgemeinen Voraussetzungen, die Marktprämie und das Grünstromprivileg erläutert haben, möchten wir Ihnen an dieser Stelle die „sonstige Direktvermarktung“ im Sinne des § 33b Nr. 3 EEG 2012 vorstellen. Gleichzeitig möchten wir Ihnen die üblichen Regelungsinhalte von Direktvermarktungsverträgen näher bringen und auf mögliche Fallstricke hinweisen.