Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

Bild zu Neuer Landesentwicklungsplan macht sich keine Freunde

Neuer Landesentwicklungsplan macht sich keine Freunde

Neun Jahre hat es gedauert, jetzt liegt er vor, der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP). In diesem Gesamtkonzept zur „räumlichen Ordnung und Entwicklung des Freistaates Sachsen" finden sich folgerichtig auch Passagen zu den erneuerbaren Energien. In sogenannten Raumordnungszielen macht der LEP bindende Vorgaben an die regionalen Planungsverbände zur weiteren Entwicklung der Windenergie, der Biomasse und der Geothermie sowie zum Netzausbau.

Bild zu Kleinwindanlagen im reinen Wohngebiet

Kleinwindanlagen im reinen Wohngebiet

Zulässigkeit hängt von der Bebauungsdichte ab Kleinwindenergieanlagen, die als untergeordnete Nebenanlage i.S.d. § 14 BauNVO der Energieversorgung eines Wohngebäudes dienen sollen, sind bauplanungsrechtlich nicht zulässig, wenn sie der Eigenart des Baugebiets in dem sich das Wohngebäude befindet, widersprechen. Das VG Osnabrück (Urt. v. 20.05.2011, Az. 2 A 117/10) entschied, dass ein solcher Widerspruch besteht, wenn sich das Wohngrundstück in einem reinen Wohngebiet befindet und in der Umgebung dichte Wohnbebauung vorhanden und vorgesehen ist. 

Bild zu Zertifizierung nach der BDEW-Mittelspannungsrichtlinie

Zertifizierung nach der BDEW-Mittelspannungsrichtlinie

Nachdem in Hoch- und Höchstspannungsnetzen einspeisende Erzeugungsanlagen an der Netzstützung beteiligt wurden, wird dies seit der Mittelspannungsrichtlinie des BDEW (nachfolgend: BDEW-MR), die seit dem 01.01.2009 Geltung beansprucht, auch für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz eingefordert. Sie soll der Sicherstellung der Versorgungsqualität mit Strom dienen. Laut dem Vorwort zur Mittelspannungsrichtlinie sollen die geltenden Vorgaben des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (nachfolgend: EEG) entsprechend berücksichtigt worden sein.

Bild zu Vieles geklärt, aber neue Probleme

Vieles geklärt, aber neue Probleme

Einspeisegesetz: Ob Maisdeckel oder Wärmekonzept – mit dem neuen EEG 2012 ändert sich einiges für Biogasanlagenbetreiber. Professor Martin Maslaton sagt Ihnen, worauf Sie jetzt besonders achten müssen. Ab 01.01.2012 gilt das neue EEG 2012. Ob Neu- oder Bestandsanlage, alle Betreiber sollten sich mit den Neuregelungen befassen. Das EEG 2009 gilt für Neuanlagen künftig nicht mehr. Trotzdem besteht es für Altanlagen in weiten Teilen weiter, bis auf die zahlreichen Ausnahmen, die die Übergangsvorschriften im neuen EEG festlegen. Beide Fassungen des EEGs gelten bis Ende 2031 nebeneinander. Dadurch wird die Rechtslage insgesamt unübersichtlich.

Bild zu Kleiner Wind im großen Dschungel

Kleiner Wind im großen Dschungel

Eine der größten Hürden gegenüber der Verbreitung kleiner Windenergieanlagen ist das in Deutschland in jedem Bundesland unterschiedlich geregelte Bauordnungsrecht. Auch jeder Landkreis und jede Kommune legt die Vorgaben bisweilen etwas anders aus. Werner Tittel aus Fürstenwalde wollte schon 2005 zwei Windenergieanlagen auf einer Scheune errichten. Zwar hat er auf dem Erzgebirgskamm in 680 m Höhe beste Windverhältnisse – doch liegt man mitten in einem Vogelschutzgebiet. Sein Bauantrag wurde prompt abgelehnt. „Dann ging es jahrelang hin und her“, erinnert er sich. Er bot schließlich an, die geplanten 3,5- und 5-kW-Anlagen mit Maschendraht zu umzäunen – endlich ging das Vorhaben durch. Seit einem Jahr erfreut er sich an seinen Rotoren.