Tracking pixel News zu Windenergie · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Windenergie

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Mehrere Klagen gegen Schutzbereichsanordnung i.S. LINK 16 wegen formeller Fehler stattgegeben – eine Klage noch anhängig!

In Sachen LINK 16 verhandelte am 22.11.2019 das Verwaltungsgericht Koblenz zu mehreren Klagen gegen die vom Bundesministerium der Verteidigung erlassene Schutzbereichsanordnung. Den Klagen wurde wegen formeller Fehler der Schutzbereichsanordnung stattgegeben. Zum Hintergrund: LINK 16 ist ein in den 1970er Jahren entwickelter, störsicherer Tactical Data Link (TDL-)Standard der NATO, der insbesondere den Datenaustausch im Rahmen der integrierten Luftverteidigung sowie der Luftkriegsführung unterstützt. Durch die Verwendung der Anlage LINK 16 können Flugzeuge, Schiffe und Heereseinheiten des NATO-Verbandes ihre erforderlichen Lageinformationen mit nur ganz minimaler Zeitverzögerung übertragen. Zur Übertragung der Daten verwendet der LINK16-Standard ein sog. Multiplexverfahren, das jeder im LINK 16 verbundenen Station innerhalb des Netzwerkes einen gewissen Slot zum Senden der entsprechenden Daten zuweist.

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Bundeswirtschaftsministerium legt konkretes Positionspapier zur Stärkung der Windenergie onshore vor

Am gestrigen 7. Oktober 2019 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein zweiseitiges Strategiepapier zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie an Land und zum Abbau der Hemmnisse im Genehmigung- und Gerichtsverfahren. Nach dem für die Windenergie eher enttäuschenden Klimapaket, können diese Maßnahmen nun eine wirkliche Verbesserung der Perspektive für die Realisierung von Windenergieprojekten bilden, sofern sie umgesetzt werden. In den so vom BMWi bezeichneten Kategorien „Akzeptanzmaßnahmen“, „Maßnahmen für mehr Rechtssicherheit bei der Regionalplanung“, „Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungen“, „Querschnittsmaßnahmen in Bezug auf Regionalpläne und Genehmigungsverfahren“ sowie „bessere Synchronisierung des Erneuerbaren-Ausbaus mit dem Netzausbau“ werden hier Einzelmaßnahmen mit dem jeweils zur Umsetzung zuständigen Ministerium und dem geplanten Umsetzungszeitpunkt benannt.

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Windenergie im Klimaschutzprogramm 2030: Vom Lande auf das Wasser?

Während weltweit 1,4 Millionen Menschen im Rahmen von „Fridays for Future“ demonstrierten, verhandelten die Koalitionsspitzen zum Klimaschutz. Herausgekommen ist ein Eckepunktepapier, das bei entsprechender Umsetzung ganz erhebliche Auswirkungen auf die Windenergie erwarten lässt. Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm 2030 Am vergangenen Freitag wurden nach und nach die Ergebnisse der Klimakonferenz der Koalitionsspitzen bekannt. Die Volkvertreter hatten seit Donnerstagabend über 19 Stunden lang verhandelt. Im Vorfeld der Verhandlungen hatte man sich koalitionsseitig zuversichtlich gezeigt: "Es kann uns heute der große Wurf gelingen. Da bin ich optimistisch", äußerte sich SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil. Die Ergebnisse der Konferenz mündeten in ein 22-seitiges Eckpunktepapier für das Klimaschutzprogramm 2030.

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Interview mit Prof. Dr. Martin Maslaton über Probleme mit der Lieferbarkeit geplanter Anlagen bei der Projektrealisierung

Herr Prof. Dr. Maslaton, Ihre Kanzlei unterstützt jedes Jahr zahlreiche Mandanten im Zusammenhang mit Genehmigungsprozessen von Windprojekten. Hat die Problematik der mangelnden Lieferbarkeit von Anlagen bei Abschluss des Verfahrens in den letzten Jahren zugenommen? Prof. Dr. Maslaton: Definitiv ja und zwar nicht nur zugenommen, sondern krisenartig, ja fast panisch, da durch die Ausschreibung kaum Zeit zur Nachbesserung besteht. Hinzu kommt, dass Fragen einer Insolvenzverschleppung auf einmal auftauchen. In unserem Unternehmen haben wir deshalb diesem Zusammenhang besonders Rechnung zu tragen. Können Sie uns kurz die häufigsten Gründe nennen, aus denen Hersteller von Windkraftanlagen Projektentwicklern die gewünschten Anlagen nicht liefern können? Prof. Dr. Maslaton: Eine sehr komplexe Frage: Können und wollen muss man unterscheiden.

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Rundschreiben konkretisiert brandenburgisches Moratorium

Bereits seit 01. Mai 2019 gilt das landesplanungsrechtliche Moratorium in Brandenburg durch Kodifizierung des § 2c Abs. 1 RegBkPlG. Die genannte Vorschrift verfolgt den Zweck der Sicherung in Aufstellung befindlicher Ziele der Raumordnung zur Steuerung der Windenergienutzung. Das Gesetz entfaltet die Wirkung, dass auch bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 6 BImSchG die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung raumbedeutsamer Windenergieanlagen in der gesamten jeweils betroffenen Region pauschal für zwei Jahre vorläufig unzulässig wird, sofern die in § 2c Abs. 1 genannten Voraussetzungen vorliegen. Da das OVG Berlin-Brandenburg neben den Teilregionalplan „Havelland-Fläming 2020“ kürzlich auch den Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald für unwirksam erklärte, spitzt sich die Lage für Projektierer immer mehr zu.

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OVG Koblenz: Keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos bei Unterschreitung von Abstandsempfehlungen

Das OVG Koblenz hat sich in seinem Beschluss vom 16.08.2019 (1 B 10539/19.OVG) zur signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos i.S.d. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG geäußert. Eine Unvereinbarkeit des geplanten Windenergievorhabens mit dem artenschutzrechtlichen Tötungsverbot konnte das Gericht trotz Unterschreitung des Mindestabstands einer Windenergieanlage von 1.500 m zu einem Rotmilanhorst im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht feststellen. Dieser Umstand allein ist an sich noch nicht ausreichend, um die Signifikanz eines erhöhten Tötungsrisikos zu begründen. Sachverhalt In Rheinland-Pfalz erteilte der Landkreis Birkenfeld im Juni 2015 einem Projektierer die für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen im Gebiet der Ortsgemeinde Wilzenberg-Hußweiler. Mit Beschluss vom 01.03.2019 hat das VG Koblenz die aufschiebende Wirkung des durch die Ortsgemeinde erhobenen Widerspruchs gegen die Genehmigung wiederhergestellt. Dagegen legte der beigeladene Projektierer Beschwerde zum OVG Koblenz ein.

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Flaute im Windpark – Energiewende in Gefahr

100 Prozent Strom aus Erneuerbaren Quellen bis 2040 - dieses Ziel hat die rot-rot-grüne Landesregierung für Thüringen gesteckt. Dafür sollen künftig auf einem Prozent der Fläche des Freistaates Windräder stehen. Doch die Ziele des Landes für den Ausbau der Windenergie werden in den Regionen immer offener hinterfragt, abgelehnt und sabotiert. "Exakt - Die Story" nimmt die wachsenden gesellschaftlichen Konflikte rund um die Windenergie in den Blick und fragt nach, was deren Zuspitzung für die Energiewende in Thüringen bedeutet. (Video nur in D) Video: https://www.mdr.de/mediathek/mdr-videos/c/vi...

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Die Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen Klimaschutz und Artenschutz durch eine TA Artenschutz/Wind?

  Der Verwaltung werden durch die Rechtsprechung des BVerwG, vor allem aber durch den jüngsten Beschluss des BVerfG, weite gerichtlich eingeschränkt überprüfbare Entscheidungsspielräume zugewiesen. Aber auch der Gesetzgeber wird in die Pflicht genommen: Er darf die Verwaltung nicht in einem „Erkenntnisvakuum“ belassen, sondern muss dieses handelnd auflösen. Vor diesem rechtlichen und dem politischen Hintergrund des Klimaschutzes durch den Ausbau Erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie, fragt der Aufsatz nach den potenziellen Inhalten einer „TA Artenschutz/Wind“.

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Windstrom tanken schwer gemacht

Elektrotankstellen an Windrädern. Oder: Wie die Kopplung von Elektromobilität und Energiewende auch am gewachsenen Energie- und Steuerrecht scheitert. „Wie könnte man Ihre ablehnende Haltung gegenüber der Windenergie verändern?“, hatte eine Forschergruppe aus Kiel und Potsdam schon 2016 Windkraftgegner gefragt. Und die befragten Windkraftgegner hatten dazu eine klare Meinung: Wenn es keine gesundheitlichen Risiken für Mensch und Tier gibt, wenn etwas gegen den Klimawandel erreicht wird und wenn die „Gemeinde oder ich persönlich am Ertrag der Windkraftanlagen beteiligt“ werden - dann, so die erklärten zwischen 35 und 85 Prozent der Windenergiegegner (je nach Thema und Region), - ja dann würden sie dem Bau von Windkraftanlagen in der Gemeinde zustimmen.

Bild zu Neuerscheinung: Beurteilungsspielräume der Verwaltung im Umwelt- und Technikrecht am Beispiel von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG,§ 18a Abs. 1 LuftVG und § 5 Abs. 3 S. 2 UVPG i.V.m. § 7 UVPG

Neuerscheinung: Beurteilungsspielräume der Verwaltung im Umwelt- und Technikrecht am Beispiel von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG,§ 18a Abs. 1 LuftVG und § 5 Abs. 3 S. 2 UVPG i.V.m. § 7 UVPG

Druckfrisch - Direkt über unseren Verlag bestellbar: vae@maslaton.de  Die Arbeit von Frau Krone beschäftigt sich mit drei aktuellen Themen im Bereich des Spannungsverhältnisses zwischen Umwelt- und Energierecht und den aktuellen Entwicklungen in Forschung und Technik, die vor allen Dingen für die Windparks von zentraler Bedeutung sind. Wie weit hat die Verwaltung ein nicht überprüfbares eigenes Entscheidungsrecht in diesen Bereichen? Das „Zauberwort von der Einschätzungsprärogative“ - führt es weiter und welche dieser genannten Themenbereiche verändert sich in Zukunft duch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts? Mit all diesen Dingen beschäftigt sich die Inauguraldissertation von Frau Krone. Bibliografische Daten:295 Seiten59,90 Euro [D]ISBN: 978-394-1780-1-87