Mehrere Klagen gegen Schutzbereichsanordnung i.S. LINK 16 wegen formeller Fehler stattgegeben – eine Klage noch anhängig!
In Sachen LINK 16 verhandelte am 22.11.2019 das Verwaltungsgericht Koblenz zu mehreren Klagen gegen die vom Bundesministerium der Verteidigung erlassene Schutzbereichsanordnung. Den Klagen wurde wegen formeller Fehler der Schutzbereichsanordnung stattgegeben. Zum Hintergrund: LINK 16 ist ein in den 1970er Jahren entwickelter, störsicherer Tactical Data Link (TDL-)Standard der NATO, der insbesondere den Datenaustausch im Rahmen der integrierten Luftverteidigung sowie der Luftkriegsführung unterstützt. Durch die Verwendung der Anlage LINK 16 können Flugzeuge, Schiffe und Heereseinheiten des NATO-Verbandes ihre erforderlichen Lageinformationen mit nur ganz minimaler Zeitverzögerung übertragen. Zur Übertragung der Daten verwendet der LINK16-Standard ein sog. Multiplexverfahren, das jeder im LINK 16 verbundenen Station innerhalb des Netzwerkes einen gewissen Slot zum Senden der entsprechenden Daten zuweist.