Verordnung zu gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen in Kraft getreten
Am 17.08.2017 wurde die Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (kurz: GemAV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie ist damit am Folgetag, d.h. am 18.08.2017, in Kraft getreten. Die geplanten gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergie an Land und Solaranlagen gehen auf einen zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission geschlossenen Kompromiss zurück. Letztere hatte die jüngste Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (nachfolgend: EEG 2017) unter anderem nur unter der Maßgabe beihilferechtlich genehmigt, dass zumindest im Rahmen einer Pilotphase auch technologieübergreifende Ausschreibungen getestet werden.