Tracking pixel News zu Windenergie · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Windenergie

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Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte – Kabinett beschließt Netzentgeltmodernisierungsgesetz

Die Bundesregierung hat Ende Januar den Entwurf des Netzentgeltmodernisierungsgesetz (kurz: NEMoG) beschlossen, so dass der Gesetzesentwurf nunmehr im parlamentarischen Verfahren behandelt werden kann.  Der ursprüngliche Referentenentwurf (wir berichteten mit Newsletter vom 10.11.2016) enthielt noch eine Ermächtigungsgrundlage zur bundesweiten Vereinheitlichung der Netzentgelte. Diese wurde jedoch aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Regelungszweck des NEMoG ist nunmehr vielmehr nur noch die Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte, mit denen nach derzeitiger Rechtslage die dezentrale Stromeinspeisung honoriert wird.

Bild zu Meldepflicht für Übergangsanlagen läuft Ende Januar aus!

Meldepflicht für Übergangsanlagen läuft Ende Januar aus!

Inhabern einer BImSch-Genehmigung für Windenergieanlagen sei dringend angeraten, diese noch umgehend im Anlagenregister registrieren zu lassen. Zum 31.01.2017 endet die Frist, um die für Windenergieanlagen an Land noch vor 2017 nach Bundesimmissionsschutzgesetz erteilten Genehmigungen zum Anlagenregister zu melden. Für alle neu in Betrieb zu nehmenden Windenergieanlagen, deren Genehmigung nicht bis zu diesem Stichtag gemeldet worden ist, ist der Anspruch auf finanzielle Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht mehr garantiert; vielmehr unterfallen diese Anlagen der Ausschreibungspflicht.

Bild zu PV-Anlagen bald wieder auf Acker- und Grünflächen zulässig? - Bayern und Baden-Württemberg wollen EEG-Länderöffnungsklausel für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nutzen

PV-Anlagen bald wieder auf Acker- und Grünflächen zulässig? - Bayern und Baden-Württemberg wollen EEG-Länderöffnungsklausel für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nutzen

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017), welches zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist, haben die Bundesländer erstmals die Möglichkeit nach eigenem Ermessen auch Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für die Nutzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Verfügung zu stellen. Die für die Errichtung von Freiflächenanlagen nach dem EEG nutzbaren Flächen sind seit jeher durch den Bundesgesetzgeber reglementiert wurden, um ökologisch sensible Flächen vor einer Bebauung zu schützen. Dies gilt auch weiterhin im Rahmen der Ausschreibungen nach dem EEG 2017. PV-Freiflächenanlagen dürfen, sofern eine finanzielle Förderung nach EEG 2017 angestrebt wird, nur auf bestimmten Flächen errichtet werden. Die im Ausschreibungsverfahren gesetzlich zulässige Flächenkulisse ist auf versiegelte Flächen, Konversionsflächen, Seitenstreifen längs von Autobahnen und Schienenwegen sowie sog. BImA-Flächen (für Freiflächenanlagen freigegebene, im Eigentum des Bundes bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehende Flächen) und Flächen im Bereich von „Alt-Bebauungsplänen“ (Aufstellung vor dem 01.09.2003 bzw. vor dem 01.01.2010, soweit für die Standortfläche bereits zu diesem Stichtag ein Gewerbe- oder Industriegebiet ausgewiesen war) begrenzt.

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Windenergie und Erdbebenmessstationen

Das Jahr 2016 ist im Hinblick auf die Thematik Windenergie und Seismologie mit einigen Erkenntnissen zu Ende gegangen. So setzte sich das VG Aachen in einem Ende des Jahres veröffentlichten Eilbeschluss als – soweit ersichtlich – erstes Gericht mit dieser Thematik auseinander. Das VG Aachen verortet die Thematik nicht im Rahmen des Rücksichtsnahmegebotes, sondern erachtet die Belange der Seismologie als unbenannten öffentlichen Belang i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB und wendet entsprechender die Rechtsprechung zur Störung von Radaranlagen an. Als solcher können die Belange der Seismologie jedenfalls dann einem privilegierten Windenergievorhaben entgegenstehen kann, wenn die Erzielung der gewünschten Ergebnisse verhindert, verschlechtert, verzögert oder spürbar erschwert wird.

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Experte hält Angst vor Windrädern für unbegründet

Prof. Martin Maslaton, Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen des Bundesverbandes Windenergie (BWE), geht davon aus, dass Windkraftanlagen genauso sicher oder unsicher sind wie andere Lebensbereiche. Er reagiert damit auf Kritik nach dem Abknicken einer 65 Meter hohen Anlagen in Sitten bei Döbeln. Auch von einem Dach könne mal ein Ziegel herunterfallen. Für die umgeknickte Anlage des Herstellers Tacke aus dem Jahr 2001 habe es noch keine Typenprüfung gegeben. Heute würden Windräder "getestet wie Flugzeuge – also, bis sie auseinanderfallen", sagt Maslaton. Zudem werden Sollbruchstellen und die Reaktion bei Orkan berechnet. "Windkraftanlagen dürfen umfallen", sagt Maslaton - sofern sie dabei nicht in Einzelteile zersplittern.

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Gegen-Wind durch die Regionalplanung in Schleswig-Holstein?

Es herrscht weiterhin mächtig Trubel in Schleswig-Holstein bezüglich der Planung für Windenergieanlagen. Zur Erinnerung: Mit Urteil vom 20.01.2014 (Az. 1 KN 6/13 u.a.) hatte das OVG Schleswig die Regionalpläne in formeller und materieller Hinsicht für unwirksam erklärt. Aufgrund dessen trat am 22.05.2015 das „Windenergieplanungssicherstellungsgesetz“ (WEPSG) in Kraft, das zur Überbrückung in einem Zeitraum von zwei Jahren die Genehmigungen für die Errichtung von neuen Windenergieanlagen vorläufig bis zum 05.06.2017 untersagt, um die Regionalplanung durch die Landesplanungsplanungsbehörde zu sichern. Die entsprechende Vorschrift des § 18a Landesplanungsgesetz wurde vom VG Schleswig am 10.09.2015 (Az.: 6 A 190/13) inzident für verfassungsgemäß erachtet.

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Anlagenbetreiber können aufatmen – Doppelförderungsverbot rückwirkend entschärft

Mit Inkrafttreten des Strommarkgesetzes zum 30.07.2016 wurde das Verhältnis von Stromsteuerbefreiung und EEG-Förderung neu geregelt (wir berichteten mit Newsletter vom 10.08.2016). Der im Zuge dessen neu in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2014) aufgenommene § 19 Abs. 1a regelt das sog. Doppelbegünstigungsverbot. Dieses sieht im Sinne eines Wahlrechtes vor, dass der Anlagenbetreiber entweder die Steuerbegünstigung § 9 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 Stromsteuergesetz oder die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen kann. Eine kumulative Inanspruchnahme beider ist nach dieser Regelung nicht mehr möglich, wobei die Regelung rückwirkend seit 01.01.2016 gilt. Dies hat in der Praxis nicht nur aufgrund der rückwirkenden Anwendung, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass die Stromsteuerbefreiung nicht aktiv in Anspruch genommen werden kann, sondern von Gesetzes wegen „zwangsgewährt“ wird, erhebliche Umsetzungsprobleme mit sich gebracht.

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KWKG- und EEG-Änderungsgesetz vom Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat gestern, dem 15.12.2016, in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung beraten und dieses in der Fassung der Ausschussdrucksache verabschiedet. Mit dem Änderungsgesetz wird zum einen das auf administrativ festgelegten Zuschlagszahlungen basierende Fördersystem des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz: KWKG) auf Ausschreibungen umgestellt.

Bild zu Windenergie und Wetterradar Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht Urteilsgründe

Windenergie und Wetterradar Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht Urteilsgründe

Am 22.09.2016 hatte das Bundesverwaltungsgericht die u.a. Revision des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gegen das vorangegangene Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz zurückgewiesen. Hintergrund war ein Streit zwischen dem DWD und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm über die Rechtmäßigkeit zweier Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von mehreren Windenergieanlagen in einer Entfernung von 10-11 km zu einem vom DWD betriebenen Wetterradar. Der DWD machte im Wesentlichen geltend, dass durch diese Nähe und die Ausmaße der geplanten Windenergieanlagen, das ohnehin schon vorbelastete Wetterradar gestört werde und diese Störung einer Genehmigung entgegenstehe. Dabei sei nur der DWD in der Lage, die entsprechenden Wertungen, wann eine Störung zu erwarten sei und ob sie deren Gewichtigkeit gegen die Interessen der Windenergienutzung durchsetzten, kompetent vorzunehmen. Ihm stünde insoweit ein – selbst durch Gerichte nicht vollständig überprüfbarer – Beurteilungsspielraum zu.

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Zubaubegrenzung für Windenergieanlagen an Land im Norden Deutschlands

Verordnungsentwurf für Netzausbaugebiet liegt vor Der nur langsam voranschreitende Netzausbau als Hemmnis der Energiewende ist ein bekanntes Problem. Aufgrund fehlender Netzkapazitäten muss zunehmend Strom aus erneuerbaren Energien abgeregelt werden. Allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 belief sich die Ausfallarbeit aus Erneuerbaren Energien auf 2.687 Gigawattstunden, wovon ca. 85 % auf Windenergie an Land entfielen (vorläufige Zahlen der Bundesnetzagentur). Daher hat der Gesetzgeber sich mit dem novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017) unter anderem zum Ziel gesetzt, den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien möglichst netzverträglich zu gestalten.