Anspruch auf Entschädigung nach Luftverkehrsgesetz
Für einen Zivilrechtsanwalt ist es ein alljährlich zum Jahresende auftretendes Problem: Ansprüche auf Schadensersatz verjähren am Ende eines Jahres und müssen daher rechtzeitig geltend gemacht werden. Im Verwaltungsrecht können hingegen eher selten vergleichbare Ansprüche geltend gemacht werden. So verwundert es nicht, dass auch der Entschädigungsanspruch nach § 19 LuftVG bisher recht unbekannt ist und daher selten genutzt wird. Dabei kann dieser luftverkehrsrechtliche Entschädigungsanspruch insbesondere für Betreiber von Windenergieanlagen „bares Geld“ wert sein.