Thüringer Oberlandesgericht – Angebotsvereinbarung für ein windhöffiges Grundstück mit überlanger Bindungsfrist nach AGB-Grundsätzen unwirksam
In einer aktuellen Entscheidung hat das Thüringer Oberlandesgericht einen Kaufvertrag über ein Grundstück, auf dem eine Windenergieanlage errichtet werden sollte, unter Heranziehung der Grundsätze für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für nichtig erklärt.