„Gesetz zur Stärkung der Innentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ veröffentlicht - Novellierung des BauGB und der BauNVO
Am 21.06.2013 wurde das „Gesetz zur Stärkung der Innentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wird der zweite Teil der Bauplanungsrechtsnovelle umgesetzt.Mit diesem Gesetz wurde unter anderem § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB neu gefasst: Anlagen „zur Erzeugung von Biogas“ sind weiterhin bis zu einer Kapazität von 2,3 Millionen Normkubikmeter pro Jahr sowie „andere Anlagen“ bis zu einer Feuerungswärmeleistung von 2,0 Megawatt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich privilegiert zulässig.