Volle EEG-Umlage für KWK-Eigenversorgung
Europäische Kommission versagt Fortführung der anteiligen EEG-Umlagebefreiung für KWK-Anlagen Angesichts der im Vorfeld zwischen der Bundesregierung und der europäischen Kommission getroffenen Verständigung zur Ausgestaltung der Eigenversorgungsregelung versagte die Europäische Kommission nunmehr überraschend die beihilferechtliche Genehmigung zur Fortführung der anteiligen EEG-Umlagebefreiung für KWK-Anlagen. Mit der EEG-Novelle im Jahr 2014 wurde die Eigenversorgung in die EEG-Umlagepflicht einbezogen. D.h. seit 01.08.2014 haben grundsätzlich alle neuen Eigenversorger auch auf den eigenverbrauchten Strom die volle EEG-Umlage zu entrichten.