Social DIstancing im Homeoffice – Corona vs. DSGVO Teil 2
Einwilligungserfordernis bei Videokonferenzen In unseren vorangegangenen Newslettern haben wir uns bereits mit dem Datenschutz in der Krisenzeit und insbesondere mit den rechtlichen Problemen des Homeoffice beschäftigt. In diesem Teil möchten wir auf die speziellen Anforderungen bei der Nutzung von Videokonferenzen hinweisen. Was für Daten werden verarbeitet? Bei der Anmeldung bzw. Einwahl in das Tool sind regelmäßig Namen, Unternehmenskürzel, geschäftliche Telefon- und E-Mail-Adressen anzugeben sowie die jeweiligen Einwahladressen (Im Homeoffice u.a. auch private IP) gespeichert. Weiterhin werden die gesprochene Sprache sowie Abbildung der aufgenommenen Personen verarbeitet. Dies gilt unabhängig, ob die Bild- und Tondaten nur übertragen oder auch gespeichert werden - es liegt immer eine Verarbeitung i.S.d. DSGVO vor!