LG Stuttgart sagt nein zur Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen durch Mitbewerber
Eine brisante und immer wiederkehrende Frage ist diejenige nach der wettbewerbsrechtlichen Abmahnfähigkeit von Verstößen gegen die DSGVO. Eine höchstrichterliche Klärung blieb bislang aus und die unteren Instanzen äußern sich verschieden. Zuletzt bezog das LG Stuttgart klar seine Position zur Streitfrage (LG Stuttgart, Urt. v. 20.05.2019,Az. 35 O 68/18 KfH).