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News zu Energierecht

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Bundesregierung stoppt die Strompreisbremse

Nachdem wir Ihnen bereits mit dem Newsletter vom 22.03.2013 auf die Ausnahmeregelung im EEG und die darum entstandene Diskussion hinwiesen, vermeldet nunmehr die Bundesregierung, dass die sogenannte Strompreisbremse nicht innerhalb dieser Legislaturperiode umgesetzt werden könnte. Im Rahmen der Diskussion um die Strompreise hatten sowohl Bundesumweltminister Altmaier als auch Bundeswirtschaftsminister Rösler ein Thesenpapier zusammengestellt, um den steigenden Strompreisen entgegenzutreten. Dieses Thesenpapier war vielfach auf Kritik gestoßen und konnte auch aus diesem Grunde keine Zustimmung durch den Bundesrat erfahren.

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Bundesverwaltungsgericht hebt Normenkontrollurteil des Oberlandesgericht Bautzen zum Regionalplan Westsachsen auf

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11.04.2013 den Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Kapitels Windenergienutzung des aktuellen Regionalplans Westsachsen zur erneuten Überprüfung an das Oberverwaltungsgericht Bautzen zurückverwiesen und dementsprechend das vorherige Normenkontrollurteil – welches den Regionalplan Westsachsen als rechtmäßig erachtete - aufgehoben.Nach den derzeit bekannten entscheidungstragenden Gründen stellte das Bundesverwaltungsgericht – in Fortsetzung seiner zuletzt noch einmal verfestigten Rechtsprechung gemäß Urteil vom 13.12.2012 – gravierende Mängel im Planungskonzept fest. Der Regionalplan Westsachsen sei demnach fehlerbehaftet, weil nicht strikt zwischen den „harten Tabukriterien“ und „weichen Tabukriterien“ unterschieden werde.

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Das Landgericht Bochum wie auch das Landgericht Chemnitz bestätigen die Rechtskonformität des EEG

Nachdem bereits am 06.11.2012 (Az. I-12 O 138/12) das Landgericht Bochum die Rechtskonformität des EEG nicht in Zweifel gezogen hat, wurde nunmehr auch durch das Landgericht Chemnitz am 22.03.2013 (Az. 1 HKO 1113/12) in gleicher Weise ausgeurteilt.Gegenstand der jeweiligen Gerichtsurteile war die Rückforderung der EEG-Umlage gegenüber dem jeweiligen Netzbetreiber durch den Letztverbraucher. Hierbei wurde seitens von Textilherstellern das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für verfassungswidrig gehalten. Sie stützten ihren Rückforderungsanspruch auf eine rechtsgrundlos erfolgte Bereicherung.

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OLG Düsseldorf erklärt Netzkostenbefreiung für Unternehmen nach § 19 Abs. 2 StromNEV für nichtig

Wir möchten Ihnen heute gern eine Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Frage der Rechtmäßigkeit der Netzkostenbefreiung nach § 19 Abs. 2 StromNEV vorstellen, die auch vor dem Hintergrund der jüngsten politischen Diskussionen für die Praxis von erheblicher Bedeutung sein dürfte:Der 3. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat in der mündlichen Verhandlung vom 06.03.2013 entschieden, dass die Verordnung zur Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten nichtig ist und hat deshalb die aufgrund dieser Verordnung erlassene Ausführungsbestimmung der BK8 der Bundesnetzagentur aufgehoben. Hintergrund der Entscheidung war ein von fünf regionalen und überregionalen Netzbetreiber angestrengtes Verfahren, mit dem die Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen angegriffen wurde Die Bundesnetzagentur hatte darauf verwiesen, dass die Befreiung von der Ermächtigung gedeckt sei. Zudem wirkten energieintensive Betriebe aufgrund ihres hohen Verbrauchs netzstabilisierend.

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Ehemalige LPG-Tierzuchtbetriebe können vergütungsfähige Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung darstellen

Wir möchten Ihnen heute eine Stellungnahme der Clearingstelle EEG vom 14.03.2013 vorstellen, in der die Clearingstelle zu der Frage, ob eine frühere Intensivtierhaltung eine wirtschaftliche Nutzung im Sinne von § 32 EEG sein und damit den Status einer Fläche als Konversionsfläche begründen kann, Stellung genommen hat. Diese Stellungnahme dürfte vor allem für eine ganze Reihe von PV-Projekten in den neuen Bundesländern ein Mehr an Rechtssicherheit bringen. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gibt es noch heute zahlreiche, ehemalige Wirtschaftshöfe von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, bei denen bislang erhebliche rechtliche Unsicherheiten dahingehend bestanden, ob diese als vergütungsfähige Konversionsflächen im Sinne des EEG eingestuft werden können.

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Die dezentrale Stromvermarktung aus der Photovoltaikanlage an Nachbarn

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern kommt zunehmend die Vermarktung des Stromes an die Nachbarn in Betracht, um die Wirtschaftlichkeit aufgrund des sogenannten Marktintegrationsmodells zu steigern. Für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 10 kW bis einschließlich einer installierten Leistung von 1 MW sieht das Erneuerbare-Energie-Gesetz derzeit vor, dass der Vergütungsanspruch auf 90 % der insgesamt im Kalenderjahr eingespeisten erzeugten Strommengen begrenzt ist. Für denjenigen Stromanteil, der über die vergütungsfähige Strommenge hinausgeht, kann lediglich eine verringerte Vergütung in Höhe des Monatsmittelwertes des Marktwertes für Strom aus solarer Strahlungsenergie vom Netzbetreiber beansprucht werden.

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Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches an Bundesrat zugeleitet

Der Freistaat Sachsen hat die vom Kabinett beschlossene Bundesratsinitiative zur Änderung des Baugesetzbuches nunmehr offiziell in den Bundesrat zugeleitet. Der Gesetzesentwurf sieht eine Ergänzung des BauGB der Gestalt vor, dass die Bundesländer selbst entscheiden dürfen, ob Windenergieanlagen weiterhin als privilegierte Vorhaben im Außenbereich errichtet werden dürfen, um den Zubau weiterer Windenergieanlagen besser als bisher steuern zu können.

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Bundesverwaltungsgericht erleichtert den Ausschluss von Nebenanlagen durch Bebauungsplan

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21.03.2013 den Ausschluss von Gebäuden als Nebenanlagen außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten bebaubaren Grundstücksflächen für wirksam erachtet.Der Revisionskläger errichtete auf einer im Bebauungsplan als nicht überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche ohne Baugenehmigung ein Blockhaus als Nebengebäude eines Hotels zur Unterbringung von Gartengeräten und Spielzeug. Der Landkreis Wittmund versagte die nachträgliche Baugenehmigung und erlies eine Beseitigungsanordnung: Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1989 sei jedenfalls auf Grund anzuwendenden Planerhaltungsvorschriften des BauGB 1987 wirksam und dieser schließe auf Grundlage des § 14 Abs. 1 S. 3 BauNVO Nebengebäude außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche aus.

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EEG-Dialog „Ausnahmeregelungen im EEG“

Sehr geehrte Damen und Herren,im Zuge der derzeitigen Diskussion um die Novellierung des EEG und der damit einhergehenden Strompreisdiskussion fand am vergangenen Donnerstag, den 14.03.2013, der EEG-Dialog zum Thema der Ausnahmeregelungen im EEG im Haus des Bundesumweltministeriums statt. Die Veranstaltung war in zwei Themenkomplexe gegliedert, wobei zunächst die besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen im Sinne der §§ 40 ff. EEG 2012 im Focus der Diskussion stand und im Anschluss das Eigenstromprivileg nach § 37 EEG 2012 besprochen wurde.