OLG Düsseldorf erklärt Netzkostenbefreiung für Unternehmen nach § 19 Abs. 2 StromNEV für nichtig
Wir möchten Ihnen heute gern eine Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Frage der Rechtmäßigkeit der Netzkostenbefreiung nach § 19 Abs. 2 StromNEV vorstellen, die auch vor dem Hintergrund der jüngsten politischen Diskussionen für die Praxis von erheblicher Bedeutung sein dürfte:Der 3. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat in der mündlichen Verhandlung vom 06.03.2013 entschieden, dass die Verordnung zur Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten nichtig ist und hat deshalb die aufgrund dieser Verordnung erlassene Ausführungsbestimmung der BK8 der Bundesnetzagentur aufgehoben. Hintergrund der Entscheidung war ein von fünf regionalen und überregionalen Netzbetreiber angestrengtes Verfahren, mit dem die Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen angegriffen wurde Die Bundesnetzagentur hatte darauf verwiesen, dass die Befreiung von der Ermächtigung gedeckt sei. Zudem wirkten energieintensive Betriebe aufgrund ihres hohen Verbrauchs netzstabilisierend.