Kritikwürdiges Urteil des OVG Bautzen zum Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien
In einem Verfahren zur Erteilung eines Vorbescheids zur Genehmigung von zwei Windenergieanlagen wies das OVG Bautzen mit Urteil vom 03.07.2012 (Az.: 4 B 808/06) die Klage ab, da zum einen die Antragsunterlagen nicht vollständig gewesen seien und zum anderen die Festsetzung von Vorrang- und Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien 2010 dem Vorhaben entgegen stehe.