OLG Düsseldorf kippt Mischpreisverfahren
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat der Klage der Next Kraftwerke GmbH entsprochen und das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt für rechtswidrig erklärt. Nun werden die Zeiger wieder auf null gedreht und es lebt das ursprüngliche Ausschreibungsverfahren auf Basis von Leistungspreisen wieder auf. Zunächst habe die Bundesnetzagentur richtigerweise erkannt, dass der bisherige Zuschlagsmechanismus Missbrauchsmöglichkeiten eröffne und dementsprechend Änderungsbedarf besteht. Die Einführung eines Mischpreisverfahrens sollte u.a. verhindern, dass es zu einer wiederholten Ausnutzung dieser Missbrauchsmöglichkeiten durch die Marktteilnehmer kommt. Allerdings zeigt sich in der Praxis ein anderes Bild: Das Mischpreisverfahren auf dem Regelenergiemarkt stellt die Versorgungssicherheit auf dem Strommarkt vor Probleme.