
Luftreinhaltebonus bei Biogasanlagen: Bundestag schafft Rechtssicherheit
Im Bundestag wurde am 26.06.2019 eine Gesetzesänderung zum Luftreinhaltebonus auf den Weg gebracht, die für mehr Rechtssicherheit in der Bioenergiebranche sorgt. Namentlich ging es um die Voraussetzung für den Erhalt des Luftreinhalte- bzw. Formaldehydbonus. Mit dem EEG 2009 wurde der „Formaldehydbonus“ für Strom aus Biogas eingeführt (§ 100 Abs. 2 Ziffer 10c, S.4 EEG 2017). Dieser setzt voraus, dass die Strom erzeugende Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig ist. Mehrere hundert Anlagen, die mit der Inbetriebnahme lediglich nach dem Baurecht genehmigungspflichtig waren, sind später nach dem BImSchG genehmigungspflichtig geworden. Aufgrund dieser neuen Genehmigungsbedürftigkeit haben dann viele Anlagen den Formaldehydbonus erhalten, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme keinen Anspruch auf den Bonus gehabt haben.