Tracking pixel News zu Energiewirtschaftsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Energiewirtschaftsrecht

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BGH: Eigenkapitalverzinsung nicht zu niedrig

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat Rechtsmittel der Betreiberin eines Gas- und eines Elektrizitätsnetzes gegen die Festlegung des Zinssatzes für Eigenkapital in der dritten Regulierungsperiode zurückgewiesen. Es besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Plausibilitätsprüfung  bei der Bestimmung des Zinssatzes. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - EnVR 41/18 und EnVR 52/18 Hintergrund: In den § 20 EnWG und der Strom- bzw. Gasnetzentgeltverordnung (StromNEV, GasNEV), wird unter anderem geregelt, dass Lieferanten von Gas und Elektrizität an die Betreiber der von ihnen genutzten Netze ein Entgelt bezahlen müssen. Zu beachten gilt, dass der Gesamtbetrag dieser Entgelte eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten darf. Eine solche Erlösobergrenze wird für den Zeitraum einer sog. Regulierungsperiode von der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der für den Netzbetreiber zuständigen Landesregulierungsbehörde festgelegt. Streitgegenständlich war die Methode zur Berechnung der Obergrenze, denn in diese soll unter anderem auch eine angemessene Verzinsung des vom Netzbetreiber eingesetzten Eigenkapitals mit einfließen.

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Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) beschlossen

Der Bundestag hatte am 04.04.2019 das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) beschlossen. Bereits am vergangenen Freitag passierte das Gesetz auch den Bundesrat. Die im Vorfeld geäußerte Kritik in Hinblick auf Power-to-Gas-Anlagen soll dennoch Berücksichtigung finden. NABEG alias „Energiesammelgesetz 2“ Am 04.04.2019 hatte der Deutsche Bundestag in seiner 92. Sitzung (Drucksachen 19/7375, 19/7914) das NABEG beschlossen. Dem Bundesrat lag das Gesetz nunmehr in seiner 976. Sitzung am 12.04.2019 vor. Dieser musste dem Einspruchsgesetz zwar nicht ausdrücklich zustimmen, war aber dennoch ordnungsgemäß zu beteiligen. Erwartungsgemäß legte der Bundesrat keinen Einspruch ein und verzichtete – nachdem das Land Schleswig-Holstein einen dahingehenden Antrag zurückgenommen hatte – zudem auf die Möglichkeit, gemäß Art. 77 Abs. 2 GG einen Vermittlungsausschuss einzuberufen.

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Neues zum Smart Meter Rollout

Der flächendeckende Umbau der Zählerinfrastruktur in Deutschland ist bereits seit Längerem beschlossene Sache. Der Austausch soll durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollte die Zertifizierung vornehmen. Das BSI zertifizierte zunächst Smart Meter Gateways nach sehr hohen Sicherheitsstandards. Im sog. Smart Grid, dem intelligenten Stromnetz, spielt das Smart Metering eine große Rolle zur Erreichung der Energiewende. Dreh- und Angelpunkt ist dabei der Einsatz einer Kommunikationseinheit mit integriertem Sicherheitsmodul (sog. Smart Meter Gateway), welche die Messdaten von Zählern empfängt, speichert und diese für Marktakteure aufbereitet. Jedoch scheint die Einführung solcher intelligenter Module in Deutschland zu stocken. Als Folgereaktion, sah sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik daher gezwungen, die Anforderungen an die Funktionen solcher Geräte abzuschwächen, um eine geringere und rechtssichere Zertifizierungsgrundlage schaffen zu können und bat die Verbände zu Konsultation der neuen Anlage VII der BSI TR-03109-1.

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Aktionsplan Stromnetz - Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes, NABEG 2.0

Der, während der Netzausbaureise des Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im August 2018, im Rahmen seines „Aktionsplanes Stromnetz“, angekündigte Gesetzesentwurf unter anderem zur Novellierung des NABEG, liegt nun vor. „Aktionsplan Stromnetz“ Am 14.08.2018 umriss der Wirtschaftsminister bei der Bundesnetzagentur in Kürze die zu behandelnden Probleme im Rahmen des Netzausbaus und schilderte die Situation mit folgenden Worten: „Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir moderne und gut ausgebaute Netze genauso wie den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Stromnetze sind dabei das Herz-Kreislauf-System unserer Stromversorgung.

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Noch Kundenanlage oder schon Netz?

Mit dieser Frage hatten sich in der jüngsten Vergangenheit mehrere Gerichte zu befassen. Überall dort, wo dezentrale Versorgungsinfrastrukturen zur Eigenversorgung oder Versorgung Dritter mit Strom genutzt werden – etwa in Industrie-/Gewerbeparks, Krankenhäusern, Pflegeheimen Universitäten, Schulen oder Wohnquartieren –, spielt die Abgrenzung zwischen Kundenanlage und Stromnetz der allgemeinen Versorgung eine entscheidende Rolle. Denn anders als das Netz der allgemeinen Versorgung unterliegen Kundenanlagen nicht der diffizilen energierechtlichen Regulierung. Zudem ist Strom, der innerhalb einer Kundenanlage erzeugt und verbraucht wird, in der Regel von den Netzentgelten sowie netzseitigen Umlagen und Abgaben (z.B. KWK-Umlage, Konzessionsabgaben) befreit. Der Status als Kundenanlage spielt mithin eine entscheidende Rolle für die praktische Umsetzung und Wirtschaftlichkeit dezentraler Versorgungskonzepte.

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EU-Kommission kommt zu Ergebnis: Vollständige Netzentgeltbefreiung war unzulässige Beihilfe

Ein langjähriges Beihilfeverfahren fand jüngst seinen Abschluss. Das Verfahren war bereits im März 2013 aufgrund mehrerer bei der Kommission eingegangener Drittbeschwerden eingeleitet wurden. Gegenstand war die im Zeitraum von 2012 bis 2013 nach dem damals geltenden § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (nachfolgend: StromNEV) vollständige Netzentgeltbefreiung, die Stromverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden und sehr konstantem Stromverbrauch gewährt worden war. Die Befreiungsmöglichkeit war 2011 eingeführt worden. Seit dem 01.01.2012 wurden die den Netzbetreibern dadurch entgangenen Netzerlöse über die sog. „§ 19 StromNEV-Umlage“ auf die übrigen Stromverbraucher umgelegt.

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NEUAUFLAGE. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung

Ab sofort die 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung, Martin Maslaton (Hrsg.) Aus der anwaltlichen Praxis heraus entstanden, vereint diese Gesetzessammlung die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das EER ist eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für alle Branchenteilnehmer in diesem dynamischen Rechtsgebiet. Die integrierte Griffl eiste, Querverweise und ein umfangreiches Sachwortregister ermöglichen einen schnellen Einstieg und erleichtern so die tägliche Arbeit. Seit der letzten Auflage der EER-Geset...

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Interview „Das Thema Klimaschutz verschwindet immer mehr“

... sagt der Jurist Martin Maslaton. Die Windkraftbranche dürfe ihre Ursprünge nicht vergessen. Bei den Ausschreibungen sieht er Gefahren für kleinere Bieter, so etwa Bürgergesellschaften. neue energie: Herr Maslaton, die ersten Erfahrungen mit Photovoltaik-Ausschreibungen liegen vor. Wie schätzen Sie die Ergebnisse ein? Martin Maslaton: Aus meiner Sicht ist die Akteursvielfalt bedroht. Es gibt Projektgesellschaften, bei denen man klar erkennen kann, dass große Unternehmen dahinterstehen. Man weiß damit natürlich auch, dass die Projekte eben nicht Bürgern oder kleineren Firmen gehören. Und fat...

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Vorerst alles beim Alten: Entwurf zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes zurückgezogen

Die nach dem Stromsteuergesetz bestehenden Möglichkeiten zur Befreiung von der Stromsteuer in Höhe von derzeit 2,05 Cent je verbrauchter Kilowattstunde Strom bildet gegenüber dem regulären Strombezug aus dem öffentlichen Netz einen der wesentlichen Vorteile dezentraler Stromerzeugungs- und Versorgungskonzepte und ist maßgeblich für die wirtschaftliche Attraktivität von auf erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung basierenden Konzepten. Von der Stromsteuerbefreiung können neben Eigenversorgungskonzepten auch sog. Contracting- und Mieterstrommodelle profitieren. Umso mehr sorgte der am 19.05.2016 vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Diskussionsentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes für spürbare Unruhe in der Branche.