Vorerst alles beim Alten: Entwurf zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes zurückgezogen
Die nach dem Stromsteuergesetz bestehenden Möglichkeiten zur Befreiung von der Stromsteuer in Höhe von derzeit 2,05 Cent je verbrauchter Kilowattstunde Strom bildet gegenüber dem regulären Strombezug aus dem öffentlichen Netz einen der wesentlichen Vorteile dezentraler Stromerzeugungs- und Versorgungskonzepte und ist maßgeblich für die wirtschaftliche Attraktivität von auf erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung basierenden Konzepten. Von der Stromsteuerbefreiung können neben Eigenversorgungskonzepten auch sog. Contracting- und Mieterstrommodelle profitieren. Umso mehr sorgte der am 19.05.2016 vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Diskussionsentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes für spürbare Unruhe in der Branche.