Kleiner Wind im großen Dschungel
Eine der größten Hürden gegenüber der Verbreitung kleiner Windenergieanlagen ist das in Deutschland in jedem Bundesland unterschiedlich geregelte Bauordnungsrecht. Auch jeder Landkreis und jede Kommune legt die Vorgaben bisweilen etwas anders aus. Werner Tittel aus Fürstenwalde wollte schon 2005 zwei Windenergieanlagen auf einer Scheune errichten. Zwar hat er auf dem Erzgebirgskamm in 680 m Höhe beste Windverhältnisse – doch liegt man mitten in einem Vogelschutzgebiet. Sein Bauantrag wurde prompt abgelehnt. „Dann ging es jahrelang hin und her“, erinnert er sich. Er bot schließlich an, die geplanten 3,5- und 5-kW-Anlagen mit Maschendraht zu umzäunen – endlich ging das Vorhaben durch. Seit einem Jahr erfreut er sich an seinen Rotoren.